Prozess beendet

Freisprüche nach tödlichem Brand in Asylheim bestätigt

Österreich
06.04.2011 19:41
Einen Toten und 19 zum Teil Schwerverletzte hat der Brand in einem Klagenfurter Asylwerberheim im Juni 2008 gefordert. Das gerichtliche Nachspiel zur Brandtragödie ist nun beendet. Denn der Flüchtlingsreferent des Landes Kärnten, Gernot Steiner, und der Heimbetreiber wurden am Mittwoch in zweiter Instanz am Oberlandesgericht Graz erneut vom Vorwurf der fahrlässigen Gemeingefährdung freigesprochen.

Der erste Prozess am Landesgericht Klagenfurt im Mai vergangenen Jahres hatte im Zweifel mit Freisprüchen geendet. Schon damals hatte Opferanwalt Farhad Paya Nichtigkeitsbeschwerde angekündigt.

Am Mittwoch fällte das OLG Graz unter Vorsitz von David Greller das zweitinstanzliche Urteil: Alle Berufungen und Nichtigkeitsbeschwerden der Staatsanwaltschaft und der Privatbeteiligtenvertreter wurden zurückgewiesen. "Damit wird der Freispruch aus erster Instanz bestätigt. Es ist kein weiteres Rechtsmittel zulässig," erklärte Greller abschließend.

Der Richter begründete die Entscheidung damit, dass das Gericht die Ansicht der Klagenfurter Kollegen teile: "Es war keine Gewerbeberechtigung notwendig und auch eine Nutzungsänderung hat nicht stattgefunden seit der Baubewilligung in den 1970er Jahren." Damals war das Gebäude als Arbeiterwohnhaus bei den Behörden gemeldet worden. Der angeklagte Heimbetreiber habe seine Rechtspflicht erfüllt. Auch Steiner sei kein Vorwurf zu machen, denn er habe die Vergabe der Heimaufträge ausgelagert.

Bewohner sprangen aus Fenstern
Das Feuer war im Juni 2008 in den frühen Morgenstunden ausgebrochen, es dürfte sich um Brandstiftung gehandelt haben, wobei bis heute der oder die Täter nicht ausgeforscht werden konnten. Die Bewohner gerieten in Panik und sprangen aus den Fenstern der oberen Stockwerke, die Türen waren nämlich in den Nachtstunden versperrt und die Fenster im Erdgeschoß vergittert.

Für die Fluchtwege und die brandschutztechnischen Einrichtungen war der Heimbetreiber zuständig. Steiner war als Flüchtlingsreferent zur Überprüfung des Gebäudes im Sinne der bau-und feuerpolizeilichen Vorschriften verpflichtet.

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