"Die äußerst rücksichtslose Vorgangsweise und die verwerflichen Beweggründe sind im Ersturteil zu wenig berücksichtigt worden", so die Staatsanwältin. Und sie schilderte noch einmal, wie der 64-jährige Baumeister im Herbst 2009 in seiner Wohnung in Salzburg-Aigen getötet wurde: "25 Messerstiche wurden gezählt, mit dem Steinsockel eines Pokals wurde auch auf das Opfer eingeschlagen. Ein ganz brutaler Mord, der nicht zufällig passiert ist, sondern vorbereitet wurde!"
Angeklagte hatte Mord stets bestritten
Die Angeklagte gab allerdings nur zu, Beigls Handy und seine Aktentasche mitgenommen zu haben, weil er sie für ihre Arbeit als Putzfrau nicht bezahlte: "Aber ich habe ihn nicht umgebracht!" Nachdem der Oberste Gerichtshof die Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Schuldspruch bereits verworfen hatte, konnte der Verteidiger nur mehr argumentieren, dass die Frau vom Opfer sexuell bedrängt worden sei. Einen Milderungsgrund sah der Berufungssenat darin freilich nicht.
von Manfred Heininger, Kronen Zeitung
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