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Pilz nur einen Tag ohne Strafverfahren

Österreich
23.05.2018 16:45

Keine 24 Stunden hatte Listengründer Peter Pilz kein Strafverfahren am Hals: Nach der Einstellung der Ermittlungen in der Alpbach-Causa brachte nun das Asyl-Bundesamt eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien ein. Die Beamten zeigten Pilz an, weil er sie in einem Facebook-Video zu einem Abschiebefall des „amtlichen Mordversuchs“ beschuldigt hatte.

„Nein, auch wir müssen uns nicht alles bieten lassen“, kommentierte ein Mitarbeiter des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl die Sachverhaltsdarstellung, die auch der „Krone“ vorliegt. Es geht um den Verdacht der „üblen Nachrede“, Paragraf 111 StGB - bei einer Verurteilung drohen Peter Pilz, den aktuell keine Immunität als Abgeordneter schützt, bis zu sechs Monate Haft oder eine  Geldstrafe.

Aufregung wegen Facebook-Video
Konkret hat der Eurofighter-Aufdecker im April in einem Facebook-Video zu einem Abschiebe-Fall nach Afghanistan die Asyl-Behörde hart kritisiert - Zitat: „Wir sitzen hier vor einem Schubhäftling, der aufgrund gezielter Unwahrheiten österreichischer Behörden seinen Henkern und Steinigern in Afghanistan ausgeliefert wird. Das ist ein amtlicher Mordversuch.“

Die Asyl-Behörde dokumentiert in ihrer Sachverhaltsdarstellung auch detailliert den Ablauf des Verfahrens des Afghanen: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Asylwerbers gegen seinen negativen Asylbescheid bereits am 21.11.2017 vollinhaltlich als unbegründet abgewiesen, binnen 14 Tagen - also spätestens Anfang Dezember - hätte er freiwillig ausreisen müssen.

Richard Schmitt
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