Der 38-jährige Grazer wurde bereits einmal im Juli 2007 verurteilt, weil er über die Internet-Auktionsplattform EBay Waren verkauft hatte, die gar nie in seinem Besitz gewesen waren. Unmittelbar nach der Verurteilung machte er allerdings munter weiter, bis Juni 2008 konnte ihm der Staatsanwalt 52 neue Fälle nachweisen. "Das Urteil hat Sie nicht wirklich beeindruckt", stellte der Richter fest.
Motiv Spielsucht
Immerhin war der Beschuldigte von Anfang an geständig und gab als Grund für seine fortgesetzten Straftaten Spielsucht an. Die Vorgangsweise war immer gleich. Er stellte Bilder von teuren Uhren bei EBay ein, und es fanden sich immer Käufer. Einer davon vermeinte, um 68 Euro eine massivgoldene Taschenuhr aus dem Jahr 1927 ersteigert zu haben. Die Ernüchterung kam vermutlich, als das erhoffte Paket nie eintraf. Auf diese Weise prellte der Grazer seine "Kunden" um 33.000 Euro. "Das ist eine Sauerei, alle vertrauen darauf, dass es die Sachen gibt", wetterte der Richter.
Der Schöffensenat verhängte eine unbedingte Haftstrafe von 35 Monaten, da der Grazer bereits wegen des genau gleichen Delikts vorbestraft ist. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit.
Symbolbild
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