Das Leben mit und im Glauben ist per Gesetz gesichert und im Konkordat verbrieft. Kirchliche Feiertage sind Tage, an denen gläubige Menschen besonderer Ereignisse oder Personen ihrer Glaubensgemeinschaft gedenken und dies auch gemeinsam feiern wollen. Ob dies mit einem gesetzlich geschützten Feiertag für das gesamte Land sein muss, darf oder soll unaufgeregt hinterfragt werden. Es sind acht katholische Feiertage pro Jahr, die für eine kleiner werdende christliche Glaubensgemeinschaft mit immer weniger aktiven Kirchgängern als unantastbar gelten. Die Mehrzahl der Menschen kann die tiefere Bedeutung kirchlicher Feiertage nicht erklären, für die meisten ist es ein arbeitsfreier Tag, an dem kein Kirchgang oder Messebeteiligung vorgesehen ist. Andere Glaubensgemeinschaften wollen Feiertage zur Ausübung ihres Glaubens. Das wären weitere staatlich genehmigte arbeitsfreie Ruhetage für das gesamte Land. Ob dies angesichts der wirtschaftlichen Situation leistbar ist, darf hinterfragt werden. Es ist zulässig und auch notwendig, sachlich und unaufgeregt über die katholischen Feiertage und deren Beibehaltung zu reden. Es stellt sich schon die Frage, ob acht Tage Freizeit für eine immer größer werdende religiöse Minderheit gerechtfertigt und leistbar sind? Daher ist auch der Wunsch der islamischen Glaubensgemeinschaft, das Fastenbrechen zum Feiertag zu erheben, nicht gerechtfertigt. Ebenso dürfen die Anzahl und der Weiterbestand der acht katholischen Feiertage angesprochen und diskutiert werden.
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