Bekanntlich hat die EU den Einsatz der gebräuchlichen Amalgam-Zahnfüllungen wegen deren Quecksilbergehalts, welcher Gesundheit und Umwelt schädigt, ab dem Jahre 2025 verboten. Da die Verwendung alternativer Materialien bedeutend teurer ist, lehnt die Österreichische Gesundheitskasse den vollen Kostenersatz dafür derzeit ab, und Patienten und Patientinnen müssten diese Art der Zahnbehandlung vorerst selbst finanzieren, um anschließend einen Teil des zahnärztlichen Honorars, der bekanntlich weit geringer ausfällt, von der Gesundheitskasse refundiert zu bekommen. Nicht genug damit, dass die Anzahl der niedergelassenen Ärzte mit Kassenverträgen weiter schrumpft und Patienten, die daher oft gezwungenermaßen die Dienste von Wahlärzten in Anspruch nehmen müssen, schon tief in die Tasche greifen müssen, versucht die Gesundheitskasse nun, auch einen Teil der Kosten bei Kassenärzten den Patienten aufzubürden, Resümee: Ziemlich klaglos funktioniert im österreichischen Gesundheitswesen wohl nur noch die Bestattung, denn Verstorbene müssen in jedem Fall rasch versorgt werden.
Franz Köfel, Völs
Erschienen am Di, 12.11.2024
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