Das freie Wort

Verbot der Schutzhundeausbildung

Danke der „Krone“ für das Foto des Schutzhelfers auf Seite 17 mit ungeschütztem Arm. Das ist „WEHRSCHUTZ“, das bewusste Scharfmachen eines Hundes auf Menschen oder Tiere. Der ist in Österreich für Private verboten und darf nur für die Ausbildung von Diensthunden wie Polizei, Militär usw. gelehrt werden. Das ist durchaus RICHTIG so. Die andere Art ist der „Beuteschutz“ oder „Sportschutz“, ein Beutespiel für den Hund, in dem ein gepolsterter Arm die Beute des Hundes darstellt. Diese Art wird bei unseren Hundesportvereinen angeboten, aber nur bei bereits in Gehorsamskursen ausgebildeten Hunden. Diese Gehorsamsausbildung dauert in etwa ein Jahr bei zweimaligem Training, jeweils zwei Stunden pro Woche. Bei dieser „Beutearbeit“ ist absoluter Gehorsam des Hundes Grundvoraussetzung. Sollte sich ein Hund bei dieser Arbeit aggressiv verhalten oder nicht unter Kontrolle der/des Hundeführerin/Hundeführers sein, wird die Ausbildung verändert fortgesetzt (Wesensschulung und weitere Gehorsamsübungen für Hund und Führer/in). Ich selbst bin seit 45 Jahren im Hundesport tätig, und noch nie hat ein mit „Beuteschutz“ oder „Sportschutz“ ausgebildeter Hund Probleme im privaten Umfeld verursacht. Es kam seit der Gründung der ÖHU (Österreichische Hundesportunion) vor 70 Jahren noch nie zu gröberen Bissverletzungen. Noch nie wurde ein Hund durch die Ausbildung aggressiv oder kam in die Schlagzeilen der Presse.

Anton Schauer Präsident der ÖHU, Munderfing

Erschienen am Do, 12.10.2023

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