Unser Bundespräsident Alexander Van der Bellen muss von allen guten Geistern verlassen worden sein, nachdem er ÖVP-Klubobmann August Wöginger eine Schelte erteilt hatte, weil dieser eine Überarbeitung der nicht mehr zeitgemäßen Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fordert, zumal sie nicht mehr der aktuellen Flüchtlingssituation entspreche. Die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten wurde bereits im Jahr 1950 vom Europarat verabschiedet und soll dem Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten dienen. Van der Bellen müsste wissen, dass die EMRK nicht für Wirtschaftsflüchtlinge gelten kann. Dass mit den überbordenden Flüchtlingsströmen die Dublin-III-Verordnung ad absurdum geführt wird und dass Menschen in unser Land kommen, die wir nicht haben wollen, stört den HBP offenbar nicht. Die unselige EU ist nicht willens und auch nicht in der Lage, die EU-Grenzen wirksam gegen illegale Flüchtlinge zu schützen, weshalb Österreich handeln muss. Selbst die sogenannten Gutmenschen und die NGOs müssten längst erkannt haben, dass die ungezügelte illegale Zuwanderung früher oder später ethnische Konflikte herbeiführen und unser Sozialsystem in eine finanzielle Schieflage bringen wird. Man hat wieder einmal den Eindruck, dass der Bundespräsident weniger der angestammten Bevölkerung, sondern eher den Menschen aus fremden Kulturen dient.
Peter Puster, Feldkirchen bei Graz
Erschienen am Do, 17.11.2022
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