Natürlich gilt auch für BK Kurz die Unschuldsvermutung. Solange er nicht rechtskräftig strafrechtlich wegen einer Falschaussage verurteilt wird, kann ich nachvollziehen, dass er keinen Grund zum Rücktritt sieht. Allerdings muss auch BK Kurz zur Kenntnis nehmen, dass er nicht über dem Gesetz steht und er daher auch das Prinzip der Gewaltenteilung akzeptieren muss. Es handelt sich nicht um ein „Anpatzen“ und „Unterstellungen“ durch die Opposition, sondern um einen Vorwurf der Staatsanwaltschaft, der entsprechend den rechtlichen Vorgaben geprüft werden muss. Aussagen wie „ein Schuldspruch durch einen Einzelrichter wäre absurd“ und „das darf man sich nicht gefallen lassen“ erwecken den Eindruck, dass er auch bei einer strafrechtlichen Verurteilung keinen Rücktrittsgrund sieht. Auch sind derartige Aussagen als Herabwürdigung der unabhängigen Justiz anzusehen und zeigen das „gestörte Verhältnis“ von BK Kurz zu unserem Rechtssystem. Er will offensichtlich nicht zur Kenntnis nehmen, dass in einer demokratischen Republik alle Bürger vor dem Gesetz und dem Gericht gleich zu behandeln sind. Wird er strafrechtlich verurteilt kann er nicht mehr Bundeskanzler dieser Republik sein.
Dr. Walter Neumayer, Orth/D
Erschienen am Sa, 15.5.2021
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