Ist es nicht auffällig, dass immer dann, wenn die Regierung eine vor dem Verfassungsgerichtshof möglicherweise nicht hieb- und stichfeste Verordnung verabschiedet, der Lieblingsjurist des ORF, Heinz Mayer, auf die Bühne gebeten wird, um solche Entscheidungen zu kritisieren? Es mag sein, dass die Rechtsprechung des VfGH sakrosankt zu einem Urteil führt, dass manche Maßnahme als nicht rechtskonform erkannt wird, aber hat deshalb jemand echten Schaden erlitten? Wichtig scheint das Anpatzen der Regierung zu sein.
Wilhelm Schiechl, Waldegg
Erschienen am Mi, 5.8.2020
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