Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz hat die von der SPÖ geforderte und umgesetzte Rot-Färbung der Justiz kritisiert – völlig zu Recht, wie auch die meisten interessierten Bürger immer wieder feststellen können –, und prompt bekommt er eine Rüge von Frau Bierlein und von Genosse Fischer, der sich seit seiner Pensionierung überall ins Rampenlicht drängt. Man muss nur mit Jus-Studenten sprechen, was ihnen über ihre Chancen, Richteramtsanwärter und dergleichen zu werden, ganz offen in der Wiener Universität gesagt wird. Voraussetzung ist nicht nur das rote Parteibuch, sondern man braucht darüber hinaus noch eine Empfehlung von der Parteileitung – und die bekommt man, wenn man aktiv für die Partei tätig ist. Was mit „aktiv“ gemeint ist, das wird nicht gesagt. Das ist das Demokratieverständnis unserer Linken – aber solche Menschen haben in der Justiz nichts verloren. Wenn man sich gewisse Urteile anschaut, so hat man den Eindruck, dass Mitarbeiter aus solchen Kreisen diese Urteile gesprochen haben, denn leider kann man von unabhängiger Gerichtsbarkeit in vielen Fällen nichts mehr erkennen. Ach ja, natürlich gilt auch hier für alle die Unschuldsvermutung.
Stephan Pestitschek, Strasshof
Erschienen am Di, 25.2.2020
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