Der ausgezeichneten Analyse von Christian Hauenstein zur Rückkehrfrage von IS-Dschihadisten, die als „foreign fighters“ während der vergangenen Jahre oft schlimmste Kriegsverbrechen im Irak und in Syrien begingen, möchte ich nur hinzufügen, dass es schlussendlich an der Gesetzgebung der Republik Österreich liegt, geltendes Staatsbürgerschaftsrecht dahingehend abzuändern, dass jenen, die Militärdienste auch in völkerrechtlich nicht anerkannten Staatsgebilden und Kalifaten leisten, ebenso automatisch die Staatsbürgerschaft aberkannt wird. Damit wäre die Diskussion um eine allfällige Rücknahmepflicht dieser Verbrecher sofort beendet. Der Schutz der eigenen Bevölkerung vor perversen und mordgierigen Religionsfanatikern hat jedenfalls allerhöchste Priorität zu genießen.
Martin Krämer, per E-Mail
Erschienen am Sa, 23.2.2019
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