Ab 1. 1. soll freihändig Auto fahren auf Schnellstraßen und Autobahnen erlaubt sein, vorausgesetzt, man lenkt ein Fahrzeug mit Spurhilfeassistent, Tempomat und Notfallvorrichtung. Das kann ja heiter werden! Zu dieser Meldung kann man sich eigentlich nur „auf den Kopf greifen“, aber dazu hat der Autofahrer ja dann „beide Hände frei“.
Ulrike Fleischhacker, Wien
Erschienen am Mi, 21.11.2018
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