Befürworter einer Doppelstaatsbürgerschaft meinen, Österreich sei ein Staat von gestern. Personen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, bleiben bei uns Außenseiter, da sie größtenteils vom politischen Leben ausgeschlossen seien. Die Entscheidung, ihre frühere Staatsbürgerschaft zurückzulegen, fällt Eingewanderten oft schwer, sie haben im Herkunftsland noch Verwandte und müssen möglicherweise Nachteile befürchten. Österreich sollte ihnen die zweite Staatsbürgerschaft geben, dann gäbe es keine diesbezüglichen Konflikte. Jedoch mit der Doppelstaatsbürgerschaft ist die Person gefühlsmäßig zweigeteilt, weder wirklich Österreicher, noch gehört sie zum Herkunftsland. Ein negatives Beispiel sind die deutschen Doppelstaatsbürger mit türkischen Wurzeln. Besitzt jemand die österreichische Staatsbürgerschaft, dann ist er ein Teil des österreichischen Staatsvolkes. Die österreichischen Staatsbürger haben eine Treuepflicht gegenüber dem Staat und wenn notwendig sogar die Pflicht zur Übernahme eines Geschworenenamtes, wobei Männer auch den Wehrdienst oder Zivildienst leisten müssen. Dient jemand in einer fremden Armee, dann wird ihm sogar die Staatsbürgerschaft entzogen. Niemand kann schließlich zwei Staaten dienen, gerade bei Einbürgerungen kann es zu Interessenskonflikten kommen. Jeder Mann und jede Frau muss sich entscheiden, welche Staatszugehörigkeit gewünscht wird. Es ist daher selbstverständlich, dass die Mehrstaatigkeit in Österreich nur unter ganz besonderen Umständen erlaubt ist.
Kurt Gärtner, Wels
Erschienen am Mo, 18.6.2018
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