Seit etwa 20 Jahren muss mein Ehemann Medikamente einnehmen, die ihm hauptsächlich von unserem Hausarzt verschrieben werden. Von Anfang an war das „Management“ ausschließlich meine Angelegenheit, mein Mann weiß gar nicht, welche Medikamente er wann wofür nehmen muss, er vertraut mir da voll und ganz. Seit der „Verbesserung“ der Datenschutzverordnung benötige ich jetzt eine Vollmacht meines Mannes, damit wir weiter so verfahren können. Natürlich bin ich als seine Ehefrau bestens mit all seinen Daten vertraut. Ich betrachte diese Neuerung als reine Schikane. Jetzt fehlt nur noch, dass so eine Vollmacht notariell beglaubigt werden muss! Allein der Verwaltungsaufwand der Ärzte ist ja schon gigantisch – und sinnlos. Glaubt denn irgendjemand, dass damit tatsächlich der Missbrauch von Daten eingeschränkt oder am Ende gar verhindert werden kann?
Helga Maurer, Wien
Erschienen am So, 17.6.2018
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