René Benko muss sich nicht nur mit seiner ersten Teilanklage beschäftigen: Der Masseverwalter des Milliardenpleitiers fordert von seiner Mutter jene 300.000 Euro zurück, die ihrem Sohn die erste Anklage wegen betrügerischer Krida einbrachte.
Dienstag brachte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am Landesgericht Innsbruck den ersten Strafantrag gegen den Finanzjongleur ein. Benko droht im Fall einer Verurteilung eine Haftstrafe bis zu zehn Jahren.
War Benko bereits pleite?
Konkret geht es neben einer Mietvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro, die kurz vor der persönlichen Pleite des Unternehmers erfolgt sein soll, um eine weitere Zahlung in der Höhe von 300.000 Euro. René Benko ließ sich von seiner Mutter, die zugleich Stifterin und Begünstigte der Stiftungen ist, rund um den Zusammenbruch der Signa-Gruppe Ende 2023 in drei Monaten rund vier Millionen Euro schenken – Geld aus Benko-Stiftungen. Vor seiner eigenen Pleite überwies er 300.000 Euro davon wieder zurück.
Die Ankläger vermuten, Benko habe das Geld durch diese Rücküberweisung an seine Stroh-Mama vor seinen Gläubigern in Sicherheit bringen wollen, obwohl er eigentlich selber schon pleite war. Im Abschlussbericht der Ermittler wird die Finanztransaktion deshalb als strafbare „Rückschenkung“ bezeichnet. René Benko bestreitet die Vorwürfe vehement, es gilt die Unschuldsvermutung.
Verurteilung samt Rückzahlung?
Nun der nächste Tiefschlag beim Landesgericht Innsbruck: Laut „Krone“-Informationen hat Benkos Masseverwalter wegen dieser Zahlung eine Klage gegen Ingeborg Benko eingebracht. Er fordert von der pensionierten Kindergärtnerin, die eine Rolle als „Stroh-Mama“ gespielt haben soll, genau jene 300.000 Euro wieder zurück, die im Zentrum der Anklage stehen. Das bedeutet: Am Ende des Tages droht Sohn Benko am Landesgericht Innsbruck eine strafrechtliche Verurteilung – und Mutter Benko die Rückzahlung des Geldes.
Auch Ehefrau im Fokus
Ins Visier des Innsbrucker Masseverwalters ist laut „Krone“-Recherchen auch René Benkos Ehefrau Nathalie geraten. In ihrem Fall geht es dem Vernehmen nach um 2,85 Millionen Euro, die vor Gericht erstritten werden und am Ende den Gläubigern zugutekommen sollen.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.