Welche Voraussetzungen es für die Schwerarbeitspension zu erfüllen gilt und wer dafür infrage kommt, weiß Florian Moser, Experte für Sozialversicherungsrecht in der Arbeiterkammer Steiermark.
Als Schwerarbeit gilt unter anderem unregelmäßige Nachtarbeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr im Ausmaß von mindestens sechs Stunden und an zumindest sechs Arbeitstagen im Kalendermonat. Auch regelmäßige Tätigkeiten unter extremer Hitze oder Kälte sowie im Pflegebereich können anerkannt werden. Berücksichtigt wird zudem auch schwere körperliche Arbeit und alle Tätigkeiten, für die ein Nachtschwerarbeitsbeitrag geleistet wurde.
Bei Fragen hilft die Arbeiterkammer
Voraussetzungen für die Schwerarbeitspension: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können nach Vollendung des 60. Lebensjahres eine Schwerarbeitspension in Anspruch nehmen, wenn sie 540 Versicherungsmonate (45 Jahre) und zumindest 120 Schwerarbeitsmonate (10 Jahre) in den letzten 240 Kalendermonaten (20 Jahre) vor dem Stichtag erworben haben. Die Abschläge betragen 1,8 % pro Jahr vor dem Stichtag für die Alterspension.
Für den Anfall der Schwerarbeitspension ist es wichtig, dass am Stichtag weder eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung noch ein Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze (2024: 518,44 €) vorliegt.
Bei Unklarheiten und weiteren Fragen wenden sich Betroffene an die Arbeiterkammer Steiermark.
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