Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Wie hoch der Betrag letztendlich ausfalle, sei noch nicht klar, sagte ein Sprecher des Landesgerichtes. Das Gericht entschied jedenfalls, dass die Ötztaler Gletscherbahnen „nicht jede mögliche und zumutbare Sorgfalt“ zur Vermeidung des Unfalles bewiesen hätten.
Gletscherbahnen wurde kein Verschulden zur Last gelegt
Es hätte alles verhindert werden müssen, was zu einer „gefahrenträchtigen Situation“ führen könne. Da der Hubschrauber über die in Betrieb befindliche Bahn flog, sei dies nicht der Fall gewesen. Den Gletscherbahnen wurde aber kein Verschulden zur Last gelegt. Dies hätte eine unbeschränkte Haftung zur Folge gehabt.
Anwalt der Klägerin will berufen
Andreas Ruetz, Anwalt der Witwe, bezeichnete das Urteil als einen großen Erfolg. Ruetz kündigte dennoch Berufung gegen die Entscheidung an, da er eine unbeschränkte Haftung für alle zukünftigen Schäden der Hinterbliebenen erreichen wolle.
Betonkübel riss Gondel in die Tiefe
Zu der Tragödie war es am 5. September 2005 im Skigebiet Sölden im Tiroler Ötztal gekommen. Ein Hubschrauber verlor einen etwa 700 Kilo schweren Betonkübel. Dieser riss eine Gondel der "Schwarzen-Schneid- Bahn" in die Tiefe. Aus einer zweiten Kabine wurden durch die Schwingungen des Seils sechs Skifahrer hinausgeschleudert. Neun Menschen starben.
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