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Im Falle einer Verurteilung drohen Strafen in der Höhe von bis zu 150.000 Euro pro Tag. Der EuGH hatte im Juli 2005 Österreichs Uni-Zugangs-Beschränkungen für ausländische Studenten aufgehoben, weil sie gegen EU-Recht widerstießen.
Nach einer Übergangsphase ohne Beschränkung für ausländische Studenten wurde ab dem Wintersemester 2006 eine Quotenregelung für Medizin eingeführt: 75 Prozent der insgesamt 1.500 Anfänger- Studienplätze sind für Inhaber österreichischer Reifezeugnisse reserviert, 20 Prozent für EU-Bürger und fünf Prozent für Nicht-EU- Bürger.
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