Neuer Richtwert

Altbauten: Was Mieter jetzt wissen müssen

Wohnkrone News
23.04.2017 09:20
Porträt von krone.at
Von krone.at

Seit April gilt ein neuer Richtwert für Mietwohnungen im Altbau. Für Wien steigt dieser von 5,39 auf 5,58 Euro pro Quadratmeter an. Von der Erhöhung sind jene Objekte betroffen, die vor dem 30. Juni 1965 (bei vermieteten Eigentumswohnungen vor dem 9. Mai 1945) errichtet und ab dem 1. März 1994 angemietet wurden.

Das bedeutet: Die Richtwertmietzinsberechnung erfolgt nur für neu abgeschlossene Mietverträge ab 1. April auf Basis der neuen Richtwerte. Für bestehende Mietverträge kann eine Erhöhung nur aufgrund einer vertraglichen Wertsicherungsvereinbarungen (Indexklausel, Richtwertmietverträge ab 1.3.1994) frühestens ab 1. Mai 2017 vom Vermieter begehrt werden.

Das Erhöhungsbegehren des Vermieters muss schriftlich eingereicht werden und mindestens zwei Wochen vor dem Zinstermin beim Mieter einlangen. Achtung: Langt das Schriftstück später als 14 Tage vor dem nächsten Zinstermin beim Mieter ein, so wird die Erhöhung des Hauptmietzinses erst zum übernächsten Zinstermin (1. Juni 2017) wirksam.

Schreiben bei zu früher Datierung ungültig
Wird das Schreiben jedoch zu früh datiert oder abgeschickt, so hat es überhaupt keine Rechtswirkungen: Der Mieter ist weder zum angekündigten noch zu einem späteren Termin zur Zahlung der wertsicherungsbedingten Erhöhung verpflichtet. In einem solchen Fall muss der Vermieter dem Mieter ein neues Erhöhungsbegehren übermitteln, um den Richtwertmietzins verbindlich anheben zu können. Bei weiteren Fragen stehen die Experten der Mieterhilfe kostenlos zur Verfügung.

In Ihrem Wohnumfeld drückt der Schuh? Keiner fühlt sich für Ihre Probleme zuständig? Dann schreiben Sie an redaktion@wohneninwien.or.at .

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