Zur Vorgeschichte: Die Liegenschaft gehört einem betagten Geschäftsmann und stand einige Jahre leer. Jetzt soll sie hergerichtet und inklusive der Hofparkplätze vermietet werden. Aufgestellt hat das Wartehäuschen die Gewista im MA-28-Auftrag: "Alles ist behördlich genehmigt", heißt es dort. Im Sommer 2013 hatte der Sohn des Eigentümers sogar seine "zwischenzeitliche" Zustimmung zur Positionierung erteilt. Dieser bestätigt das gegenüber der "Krone" auch.
Nur jetzt habe sich die Situation geändert. "Ich will eine Lösung", sagt er. Das Häuschen nach rechts verrücken ist kaum möglich, weil Fenster verstellt werden würden, heißt es. Verschmälern geht offenbar auch nicht. "Das erfordert einen breiteren Wartebereich, aber dann wäre zu wenig vom Gehsteig übrig", sagt ein Gewista-Sprecher. Der Hauseigentümer müsste ohnedies erst seine Änderungswünsche beim Magistrat beantragen. Denn auch die Gehsteigkante müsste für die Zufahrt abgeflacht werden. Klingt nach einem langen behördlichen Spießrutenlauf.
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