Groß war die Aufregung in der EU, als im Jahr 2023 der damalige Ministerpräsident Viktor Orbán per Erlass über 2000 in Ungarn verurteilte ausländische Schlepper vorzeitig freiließ. Mit der Maßnahme wollte die Regierung in Budapest vor allem die überfüllten ungarischen Gefängnisse ein wenig entlasten. Die EU-Kommission sah darin einen Verstoß gegen EU-Recht. Nun hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil gefällt.
Der EuGH gab der Klage der EU-Kommission statt und begründete sein Urteil am Donnerstag vor allem damit, dass die ursprünglich verhängten Gefängnisstrafen damit faktisch nicht vollstreckt wurden: An die Stelle der Haft trat im Wesentlichen die Verpflichtung, das Land zu verlassen. Eine solche Sanktion sei weder wirksam noch ausreichend abschreckend, weil potenzielle Täter damit rechnen konnten, im Fall einer Festnahme in Ungarn schlimmstenfalls ausgewiesen und mit einem zeitlich begrenzten Rückkehrverbot belegt zu werden.
Vorerst keine Geldstrafe verhängt
Überdies verstieß die Regelung laut den Richtern gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit: Die Umwandlung der Haft und die Freilassung erfolgten automatisch, ohne die konkreten Umstände der Straftat oder die persönlichen Verhältnisse des Verurteilten individuell zu prüfen. Auch ein Rückkehrverbot, dessen Dauer der ursprünglich verhängten Haftstrafe entspricht, reiche nicht aus, um diese fehlende Einzelfallprüfung zu ersetzen. Besonders schwer wiegt aus Sicht des Gerichts, dass die Regelung auch Straftaten erfasste, für die das EU-Recht bei erschwerenden Umständen - etwa bei bandenmäßiger Begehung, aus Gewinnstreben oder bei Gefährdung des Lebens der Geschleppten - einen Strafrahmen mit einer Höchstgrenze von mindestens acht Jahren vorsieht.
Ungarn muss nun die notwendigen Schritte setzen, um den Verstoß gegen EU-Recht zu beenden. Eine Geldstrafe verhängte der Gerichtshof vorerst nicht. Sollte die EU-Kommission feststellen, dass Ungarn das Urteil nicht ausreichend umsetzt, kann sie ein weiteres Verfahren einleiten, das finanzielle Sanktionen nach sich ziehen könnte.
Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass noch unter Orbán die ursprüngliche Regelung im Jahr 2025 abgeschafft wurde. Es blieb aber ein Schlupfloch, welches betroffene für sich ausnützen können. Wie das ungarische Nachrichtenportal „HVG“ berichtet, können Strafverfahren gegen bestimmte ausländische Verdächtige unter Voraussetzungen vorläufig ausgesetzt werden: Sie müssen ihre Tat gestehen, Angaben zu den Umständen machen und Ungarn binnen 72 Stunden verlassen. Die neue Regierung unter Ministerpräsident Péter Magyar will diese Möglichkeit beseitigen und damit verhindern, dass ausländische Menschenschlepper das Land verlassen, ohne sich einem regulären Strafverfahren stellen zu müssen.
Wegen Migration im Dauerclinch mit der EU
Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise von 2015 hatte Ungarn die Grenze zu Serbien, die zugleich EU-Außengrenze ist, mit einem 175 Kilometer langen und vier Meter hohen Stacheldrahtzaun abgeriegelt. Damit begann der Alleingang Ungarns in der Flüchtlingspolitik. Wegen seiner restriktiven Asylpolitik steht die Regierung in Budapest seit Jahren mit der EU-Kommission im Konflikt. 2024 verurteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Land wegen wiederholter Verstöße gegen das EU-Asylrecht zu einer hohen Geldstrafe: 200 Millionen Euro einmalig und eine Million Euro pro Tag Verzug.
Das Gericht beanstandete insbesondere die faktische Verhinderung von Asylanträgen und die rechtswidrige Inhaftierung von Schutzsuchenden. Da Ungarn die 200-Millionen-Euro-Strafe nicht bezahlt hat, will die EU-Kommission das Geld von künftigen EU-Zahlungen an Budapest abziehen.
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