Nur wenige hatten damit gerechnet, dass dies tatsächlich passieren würde: Der gefallene Millionen-Pleitier René Benko bekommt in U-Haft die Fußfessel bewilligt – in Österreich die absolute Ausnahme. Bald wird er seine neue Wohnung in Innsbruck beziehen.
Es ist Punkt 9 Uhr: Im Innsbrucker Landesgericht herrscht aufgrund des Richterstreiks fast schon gespenstische Stille. Bis Milliarden-Pleitier René Benko auftaucht – über einen Hintereingang vorgeführt von drei Justizwache-Beamten und in Begleitung seines Verteidigers Norbert Wess. Im ersten Stock des Justizgebäudes wird er direkt in den Verhandlungssaal 125 geführt. Im Gesicht merkt man ihm die Anspannung an.
Leichtes Schmunzeln und breites Grinsen
Nach exakt 22 Minuten öffnet sich die Tür wieder. Benko blickt mit einem leichten Schmunzeln in die Kamera der „Krone“-Fotografin und wird wortlos von den Beamten wieder abgeführt. Augenblicke später verlässt auch der Verteidiger mit einem breiten Grinsen den Verhandlungssaal. Jetzt lässt sich die Entscheidung des Richters erahnen. „Der Antrag auf die Fußfessel wurde bewilligt“, ließ sich Anwalt Wess entlocken.
Jetzt hat er die Möglichkeit, sich auf den nächsten Prozess vorzubereiten und sich auch mit den Vorwürfen im Ermittlungsverfahren fundiert auseinanderzusetzen.

Benkos Verteidiger Norbert Wess
Bild: Johanna Birbaumer
In wenigen Tagen wird sein Mandant nach mehr als 20 Monaten in U-Haft bzw. Strafhaft den Ziegelstadl verlassen und seine angemietete 60-Quadratmeter-Wohnung in Innsbruck beziehen. „Dort hat er die Möglichkeit, sich auf den nächsten Prozess umfassend vorzubereiten und sich auch mit den sonstigen Vorwürfen im Ermittlungsverfahren fundiert auseinanderzusetzen“, sagt Wess, der damit rechnet, dass der Umzug Ende der Woche stattfinden wird.
1 Stunde Freizeit am Tag, 3 an Wochenenden
Zur neuen Freiheit des 49-Jährigen, gegen den die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in insgesamt 16 Strängen ermittelt, gehört nun auch eine Stunde Freizeit am Tag, am Wochenende sogar drei Stunden.
WKStA legte Beschwerde gegen Fußfessel ein
Benko darf auch Besuch, insbesondere von seiner Familie, empfangen. Auch darf er beispielsweise eine Anwaltskanzlei aufsuchen, um dort Akten zu studieren. Vom Gericht bekam der Tiroler Bewährungshilfe auferlegt sowie die Weisung, „mit konkret angeführten Personen im Umfeld der Signa-Gruppe bzw. der Ingbe-Privatstiftung weder unmittelbar noch mittelbar Kontakt aufzunehmen“.
Unserer Ansicht nach kann die Tatbegehungsgefahr in einem Hausarrest nicht unterbunden werden.
WKStA-Sprecher Martin Ortner
Wohl aus gutem Grund: Noch im Februar hatte das OLG Wien vermutet, dass Benko im Falle einer Entlassung „als faktischer und wirtschaftlicher Eigentümer“ der Liechtenstein-Stiftungen „auf die gewohnte und jahrelang praktizierte Art über Dritte wirken“ werde und Straftaten begehen könnte.
Wie geht es nun weiter? Die WKStA hat gegen die Fußfessel Beschwerde eingelegt – eine Entscheidung des OLG Innsbruck wird in etwa zwei Wochen erwartet. Offiziell heißt es: „Unserer Ansicht nach kann die Tatbegehungsgefahr in einem Hausarrest nicht unterbunden werden“, sagt WKStA-Sprecher Martin Ortner. Am 4. November geht es am Landesgericht Innsbruck erstmals um den Vorwurf des schweren Betrugs. Im Falle einer Verurteilung müsste die U-Haft neu geprüft werden.
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