Prozess in Salzburg

Sexueller Missbrauch: Ex-Trainer freigesprochen

Sport
11.12.2014 13:20
Ein ehemaliger Spitzensportler soll als Nachwuchstrainer eines Salzburger Wintersportvereins zwei Jugendliche im Alter von 14 und 16 Jahren unsittlich berührt haben. Der 37-jährige deutsche Staatsbürger wurde wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses angeklagt, am Donnerstag bei einem Prozess in Salzburg aber aus rechtlichen Gründen freigesprochen.

Der bisher unbescholtene Angeklagte hatte vor Einzelrichter Roland Finster zugegeben, dass er den 14-Jährigen im Februar 2014 zum Playstation-Spielen und Fernsehen zu sich nach Hause eingeladen hatte. Auf der Couch habe er den Teenager, mit dem er freundschaftlich verbunden gewesen sei, gestreichelt und dann sein Geschlechtsteil berührt. Der Bursch habe schließlich zu weinen begonnen und sei aufgelöst gewesen, schilderte der Ex-Trainer.

Der 16-Jährige wiederum besuchte den Angeklagten mehrmals in der Woche. Die Eltern wussten davon. Der Deutsche hatte der Familie angeboten, dass sich ihr Sohn zwischen Schule und Training in seiner Wohnung aufhalten könne. Er gab ihm auch einen Wohnungsschlüssel. Als Aufsichtsperson für den Burschen habe er sich aber nicht betrachtet, erklärte der Beschuldigte. Er sei mit dem 16-Jährigen des öfteren bekleidet auf der Couch gelegen, er habe ihn auch gestreichelt, sagte der 37-Jährige. Als er dem Jugendlichen einmal im Herbst 2013 in die Hose gegriffen und ihn sexuell berührt habe, habe dieser zu verstehen gegeben, dass er das nicht wolle, und er habe das akzeptiert.

Selbstmordversuch
"Mir tut das für die beiden Jungs leid. Ich wollte ihnen seelisch und moralisch nicht wehtun", beteuerte der Ex-Trainer, der derzeit arbeitslos ist. Aus Verzweiflung habe er einen Selbstmordversuch unternommen. Derzeit nehme er eine Psychotherapie in Anspruch. Verteidiger Stefan Boecker bezeichnete das Verhalten seines Mandanten zwar als "moralisch vorwerfbar". Der Tatbestand sei aber nicht erfüllt worden, deshalb sei der Mann freizusprechen.

Freispruch nicht rechtskräftig
Diesem Argument schloss sich der Richter an. Der Deutsche habe zwar bei den Burschen eine Autoritätsstellung inne gehabt, doch das angeklagte Delikt erfordere eine Ausnützung der Autoritätsstellung etwa durch Überreden, Fordern, Versprechen oder Androhen von Konsequenzen. In den kontradiktorischen Einvernahmen hätten die zwei Jugendlichen aber nichts davon gesagt. Deshalb habe eine Ausnützung des Autoritätsverhältnisses nicht festgestellt werden können, erklärte der Richter. Staatsanwalt Andreas Winkler gab keine Erklärung ab. Deshalb ist der Freispruch nicht rechtskräftig.

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(Bild: KMM)



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