Zum ersten sexuellen Übergriff soll es Mitte Juli während eines Kindertransportes vom Gasteinertal zu einem Feriencamp nach Bischofshofen gekommen sein. Dabei soll der bisher unbescholtene Pongauer das Mädchen an den Geschlechtsteilen betastet haben.
Mehrfache Übergriffe auf Zwölfjährige
Anfang August sei es zu einem ähnlichen Vorfall auf einer Parkbank in Bad Hofgastein gekommen, nachdem der Chauffeur das Mädchen auf ein Eis eingeladen habe, schilderte Staatsanwalt Christian Weismann. Einen Tag darauf habe der Beschuldigte das Kind in seiner Wohnung zum Computerspielen eingeladen und dort den Beischlaf vollzogen. Wenige Tage später, als die Zwölfjährige im Auftrag ihrer Leih-Oma einen Pflaumenwein bei dem Angeklagten abholen sollte, habe der Mann das Mädchen wieder unsittlich berührt, so Weismann.
Leider habe sich die Zwölfjährige zunächst nur einer Freundin anvertraut. Aufgeflogen sei der Fall erst, als die Mutter auf dem Handy ihrer Tochter die Nummer des Taxifahrers gesehen habe. "Das ist ihr seltsam vorgekommen", sagte der Staatsanwalt. Danach wurde Anzeige erstattet.
Psychologe: "Angaben des Opfers erlebnisfundiert"
Die Angaben des mutmaßlichen Opfers bezeichnete ein Gerichtspsychologe als "erlebnisfundiert". Der Angeklagte wurde von Zeugen belastet. Weiters stellten die Ermittler pornografische Darstellungen Unmündiger auf dem Computer des Pongauers sicher. "Der Angeklagte sagte, er hätte nur auf den Internetseiten gesurft, mehr nicht", so Weismann.
Angeklagter: "Habe Mädchen nie berührt"
Der Angeklagte wies vor Gericht jede Schuld von sich. "Ich bekenne mich nicht schuldig in allen Anklagepunkten. Ich habe das Mädchen nie berührt, weder oberhalb noch unterhalb der Kleidung." Auch als er mehrmals im Auftrag der Leih-Oma für eine kurze Dauer auf das Mädchen aufgepasst habe, habe er seinen Schützling nicht berührt, beteuerte der Beschuldigte. Verteidiger Remy Horcicka fehlten "objektive Beweise für die vorgeworfenen Taten", wie er betonte.
Sein Mandant habe 14 Jahre lange Kinder mit dem Taxi gefahren, auch zur Schule, "ohne dass ein ähnlicher Vorwurf aufgetreten wäre". Der Anwalt gab zu bedenken, dass die Zwölfjährige eine "geistige Beeinträchtigung" habe und "in einer äußerst schwierigen Familiensituation" lebe.
Das Gericht sprach dem Opfer ein Teilschmerzensgeld von 4.000 Euro zu. Der Verteidiger kündigte sofort Nichtigkeitsbeschwerde an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.
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