Tirols Landesrechnungshof hat geprüft, wie gut die Landesgebäude für Menschen mit Behinderungen ausgerichtet sind. Dabei wurden zwar zahlreiche Maßnahmen verzeichnet, aber auch einige Mängel in der Dokumentationsarbeit festgestellt.
Zwischen 2010 und 2024 wurden in Amts- und Verwaltungsgebäuden sowie in Schulen des Landes Tirol insgesamt 110 Maßnahmen zur Barrierefreiheit umgesetzt. Das ergab eine Auswertung des Landesrechnungshofes (LRH), die in dieser Woche präsentiert wurde.
Geprüft wurde insbesondere, wie weit fortgeschritten der Tiroler Etappenplan für die Barrierefreiheit sowie der Tiroler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sind.
zur Barrierefreiheit wurden von 2010 bis 2024 in 31 Organisationseinheiten umgesetzt.
Genaue Investitionssumme unklar
Der Rechnungshof kritisierte im Zuge dessen allerdings auch etwas: Nämlich, dass bei der Überprüfung nicht berechnet werden konnte, wie viel Geld wirklich in die Umsetzung der 110 Maßnahmen geflossen ist. LRH-Direktorin Monika Aichholzer-Wurzer wies bei ihrer Präsentation darauf hin, dass die Aussagekraft der Evaluierungen eingeschränkt und die Dokumentation zum Teil unvollständig sei. Daher könne keine genaue Aussage über den tatsächlichen Erfüllungsgrad der Barrierefreiheit getroffen werden.
Mehrere Empfehlungen ans Land
Der Landesrechnungshof empfahl daher eine vollständige Neuevaluierung aller Landesgebäude, die Formulierung klarer Strategiepläne und ein verpflichtendes Barrierefreiheitskonzept bei Bauvorhaben des Landes Tirol. Zudem regte er an, einen „Barrierefreiheitsausweis“ für alle Landesgebäude einzuführen, der öffentlich einsehbar zeigen würde, wie gut ein Gebäude für verschiedene Arten von Behinderungen geeignet ist. Das würde die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung fördern und als Vorbild für andere Bauvorhaben dienen.
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