Neues Jahr, neues Glück? Zumindest viele neue Regelungen. Und teilweise höhere Kosten für die Teilnehmer am österreichischen Straßenverkehr. Höhere Steuern, höhere NoVA, aber es gibt auch durchaus Positives. Hier der Überblick!
Erhöhung der NoVA
Die Normverbrauchsabgabe verteuert auch 2026 durch eine neue Berechnungsformel den Autokauf.
Die ab 1. Jänner 2026 gültige Formel lautet:
(CO2-Emissionswert in g/km – 91 g) : 5 = NoVA-Steuersatz
Der Malus-Grenzwert für Pkw bleibt bei 155 Gramm CO2 pro Kilometer. Hat ein Fahrzeug einen höheren CO2 Ausstoß als 155g/km, erhöht sich die Steuer um 80 Euro je Gramm CO2/km.
Für Motorräder stellt sich die Berechnungsformel der Normverbrauchsabgabe ab 01.01.2026 dar wie folgt:
(CO2-Emissionen in g/km – 51 g) : 4 = Steuersatz
Im Gegensatz zu Personenkraftwagen beträgt der Höchststeuersatz weiterhin 30%.
Einschränkung der NoVA-Rückvergütung beim Export
Ab 1. Juli 2026 soll es eine NoVA-Rückvergütung beim Export nur mehr innerhalb von vier Jahren nach der Erstzulassung geben. Danach soll es grundsätzlich keine NoVA-Rückzahlung mehr geben.
Teils höhere motorbezogene Versicherungssteuer
Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich bei der motorbezogenen Versicherungssteuer nichts. Bei neuzugelassenen Pkw kann es hingegen – abhängig vom Antrieb – zu einer höheren Belastung kommen.
Verbrenner: Bei neuen Pkws mit Verbrennungsmotor, die nicht extern aufgeladen werden können, steigt die Steuer meist um rund 35 Euro pro Jahr gegenüber einer Erstzulassung im Jahr 2025. Nur bei sehr effizienten bzw. leistungsschwachen Pkw kommt es zu einer geringeren Steuererhöhung.
Plug-in-Hybride: Bei der Ermittlung der CO2-Emissionen für die Papiere von neuen Plug-in-Hybriden wird mit der strengeren Abgasnorm „Euro-6E-bis“ angenommen, dass diese im Realbetrieb weniger elektrisch gefahren werden. Hat der Hersteller nicht ausreichend gegengesteuert – z. B. mit einer größeren Batterie -, fallen durch die verpflichtende Abgasnorm auch die CO2-Emissionen in den Papieren höher aus. Obwohl diese Steigerung bei der motorbezogenen Versicherungssteuer im kommenden Jahr berücksichtigt wurde, sollten sich insbesondere Käufer von Plug-in-Hybriden vorab über die Höhe der laufend zu zahlenden Steuer informieren.
E-Autos: Bei reinen E-Autos gibt es keine Änderung der seit April 2025 gütigen motorbezogenen Versicherungssteuer. Wie bei allen Antrieben gilt es auch hier, die laufende Belastung vorab zu berechnen, um keine böse Überraschung zu erleben.
Autobahnvignette
Die Nutzung der Autobahn wird im Jahr 2026 teurer. Der Preis für die Jahresvignette für Pkw steigt um 2,9 Prozent und kostet somit 106,80 Euro.
Neue Tarife 2026 für Pkw (bzw. alle zweispurigen Kfz bis 3,5t hzG):
1-Tages-Vignette: EUR 9,60,- (nur digital erhältlich)
10-Tages-Vignette: EUR 12,80,-
2-Monats-Vignette: EUR 32,00,-
Jahresvignette: EUR 106,80,-
Neue Tarife 2026 für Motorräder (einspurige Kfz):
1-Tages-Vignette: EUR 3,80,- (nur digital erhältlich)
10-Tages-Vignette: EUR 5,10,-
2-Monats-Vignette: EUR 12,80,-
Jahresvignette: EUR 42,70,-
Bis auf die 1-Tages-Vignette sind sämtliche Vignetten auch zum Kleben in der Farbe Rot erhältlich. Die Jahresvignette für das Jahr 2026 gilt seit 1.12.2025 und ist bis einschließlich 31.01.2027 gültig.
2026 ist übrigens das letzte Jahr, in dem eine Klebevignette angeboten wird. Ab 2027 wird es ausschließlich digitale Vignetten geben.
Förderung für private E-Ladeinfrastruktur
Private Ladeinfrastruktur wird im ersten Quartal 2026 noch mit bis zu 50% der umweltrelevanten Investitionskosten gefördert. Die Einreichung von Förderungsanträgen ist ausschließlich online möglich und kann in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.03.2026 vorgenommen werden.
Förderung für Anschaffung von E-Mopeds und E-Motorrädern
Die Ankaufsförderung von bis zu 1800 Euro für Elektromopeds und Elektromotorräder der Klasse L1e und L3e läuft aus. Anträge können online noch bis 31.3.2026 unter www.umweltfoederung.at eingereicht werden.
Förderung für Anschaffung von E-Transporträdern und E-Falträdern
Bis spätestens 27.2., 12 Uhr, können auf www.umweltfoederung.at noch Förderansuchen für die Anschaffung von E- Transporträdern und E-Falträdern eingereicht werden. Die Förderhöhe beträgt 500 Euro für Elektrofalträder und 900 Euro für Elektro-Transporträder. Voraussetzung ist eine gültige ÖV-Jahresnetzkarte sowie eine Bestätigung, dass der Strom für die Ladung überwiegend aus erneuerbaren Energien gewonnen wird.
Erhöhung des Pendlereuro
Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2025 wird der Pendlereuro ab 01.01.2026 von 2 Euro auf 6 Euro pro km verdreifacht. Voraussetzung dafür ist der Anspruch auf das große oder kleine Pendlerpauschale. Die Erhöhung dient als (Teil-)Kompensation für die Abschaffung des Klimabonus.
Neuerungen bei Assistenzsystemen und Konstruktion
Ab 7. Juli 2026 müssen in neu zugelassenen Fahrzeugen folgende weiterentwickelte Helferlein verbaut sein:
Next-Generation-eCall, Abgasnorm Euro 7
Bei der Typengenehmigung neuer Pkw-Modelle ab 1. Jänner 2026 wird das eCall-System auf ein neues Level gehoben: Next-Generation-eCall (NG eCall) muss 4G, LTE oder 5G unterstützen. Für neu zugelassene Pkw gilt diese Regelung erst ein Jahr später.
Ab 29. November 2026 gilt für die Typengenehmigung von neuen Pkw-Modellen die Abgasnorm Euro 7 (für Neuzulassungen ab 29.11.2027). Hersteller müssen dann u. a. eine Pkw-Dauerhaltbarkeit über eine Lebensdauer von 160.000 Kilometern bzw. acht Jahre nachweisen. Für E-Autos und Plug-in-Hybride werden erstmals Anforderungen an die Haltbarkeit der Antriebsbatterien festgelegt. Zudem muss für jedes Fahrzeug ein Umweltpass (Environmental Vehicle Passport, EVP) ausgestellt werden, der Angaben zu Schadstoff- und CO2-Emissionen, Kraftstoff- und Stromverbrauch, elektrischer Reichweite, Motorleistung sowie Dauerhaltbarkeit der Batterie beinhaltet. Auch Reifen- und Bremsabrieb wird eingerechnet.
Parken in Wien wird teurer
Mit 1. Jänner 2026 erhöht die Stadt Wien die Tarife für die Kurzparkzone und die Kosten für das Parkpickerl um 30 Prozent. Damit kostet das Parkpickerl ab dem kommenden Jahr 13 Euro pro Monat statt wie bisher 10 Euro, .
Für die Kurzparkzone gelten künftig folgende Tarife:
30 Minuten: EUR 1,70,-
60 Minuten: EUR 3,40,-
90 Minuten: EUR 5,10,-
120 Minuten: EUR 6,80,-
Neben den bereits fixierten Änderungen für 2026 gibt es auch eine Reihe von Gesetzesentwürfen, die im Laufe des kommenden Jahres in Kraft treten sollen:
36. Novelle der Straßenverkehrsordnung
Kameraüberwachung
Gemeinden sollen künftig leichter „Zonen mit Zufahrtsbeschränkung“ einrichten können (z.B. Schulstraßen, verkehrsberuhigte Wohngebiete) und über Kennzeichenerfassung kontrollieren. Die Kameraüberwachung für die Stadtzentren soll laut Begutachtungsentwurf am 1. Mai 2026 in Kraft treten.
Helmpflicht für E-Scooter und E-Bikes
Für die Nutzung von E-Scootern sollen ab 1. Mai klare Verhaltens- und Ausrüstungsvorschriften gelten: Keine Mitnahme von Personen oder Waren, eine Helmpflicht bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sowie die Pflicht zur Ausstattung mit Blinkern und einer Klingel. Zudem wird die Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 gesenkt. Auch für E-Bike-Fahrer gilt künftig eine Helmpflicht für alle bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
„Mopedähnliche“ Elektrofahrzeuge („E-Mopeds“)
Elektromopeds, die bisher als Fahrrad gelten, soll ab 1. Oktober die Benutzung des Radwegs untersagt werden. Denn diese Fahrzeuge gelten künftig nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kraftfahrzeug. Dies geht auch mit einer Reihe weiterer Verpflichtungen einher: E-Mopeds benötigen künftig eine Zulassung und Versicherung, und die Benützung ist nur mit einem Führerschein und Sturzhelm erlaubt.
Reform der Besitzstörungsklagen (Parkplatz-Abzocke) ab 01.01.2026
Anwaltstarife bei Besitzstörungsklagen werden auf rund 100 Euro begrenzt (Sonderbemessungsgrundlage). Gerichtsgebühren werden gesenkt (z.B. 70 Euro bei Anerkenntnis in erster Verhandlung; 35 Euro bei Zurückziehung vor Zustellung) und Kfz-Besitzstörungsfälle können künftig bis zum OGH gehen – bisher war das explizit ausgeschlossen.
Neuerungen im Führerscheinrecht
Am 1. Mai 2026 soll die 23.FSG-Novelle in Kraft treten. Dabei soll dem Prüfungsbetrug in Fahrschulen der Kampf angesagt werden: Wer beim technisch unterstützten Schummeln erwischt wird, soll demnach statt neun Monaten künftig 18 Monate auf den nächsten Prüfungsantritt warten müssen. Außerdem wird die allgemeine Wartezeit für Wiederholungsprüfungen (Theorie und Praxis) von zwei Wochen auf zwölf Tage verkürzt – das ist eine kleine Entlastung für Kandidaten, die „normal“ durchfallen.
Außerdem wird die Umschreibung ausländischer Führerscheine erleichtert:
Diesen Überblick haben wir mit Angaben von ARBÖ und ÖAMTC zusammengestellt.
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