Eine junge Motorradfahrerin (20) wird bei einem Frontalcrash im Bezirk St. Pölten getötet. Der Unfalllenker (41) war betrunken, es war nicht seine erste Alkofahrt. Nun wurde er – nicht rechtskräftig – wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
Ein tragischer Unfall im Mostviertel sorgte Ende September für große Bestürzung. Eine 20-Jährige wurde jäh aus dem Leben gerissen. Die junge Bikerin war auf der Traismauerstraße (L113) in Inzersdorf-Getzersdorf im Bezirk St. Pölten unterwegs, als sie von einem Autolenker erfasst und tödlich verletzt wurde.
Der 41-Jährige war mit seinem Fahrzeug auf „kerzengerader Straße“ auf die Gegenfahrbahn geraten. Der Grund: Der Mann hatte zuvor in einer Bar in Traismauer ordentlich „getankt“. Bier und Schnaps in rauen Mengen ergaben in Summe mindestens 2,2 Promille.
Es war der größte Fehler seines Lebens und es ging ihm danach gesundheitlich und psychisch nicht gut. Er denkt jeden Tag daran.
Verteidigerin vor Gericht in St. Pölten
Junge Frau erlag ihren schweren Verletzungen
Am Landesgericht St. Pölten zeigte sich der Niederösterreicher zum Vorwurf der fahrlässigen Tötung geständig. Als es am Nachmittag des 27. September gegen 16.30 Uhr in Walpersdorf einen „Riesenknall“ gemacht habe, sei er sofort ausgestiegen, um nachzusehen. Vor ihm auf der Straße lag die 20-Jährige, schwer verletzt. „Ich habe sofort mit der Reanimation begonnen“, so der 41-Jährige. Doch es half nichts. Die junge Frau erlag noch an Ort und Stelle ihren schweren Verletzungen. Der Alkolenker selbst erlitt bei dem Frontalcrash eine Gehirnerschütterung sowie einige Frakturen.
Warum er sich derart alkoholisiert hinter das Steuer gesetzt hat, kann er vor Gericht nicht beantworten. „Ich weiß es echt nicht“, gibt der Angeklagte zu Protokoll.
Nicht die erste Alkofahrt
Dabei handelte es sich nicht um die erste Alkofahrt des 41-Jährigen. Neben zahlreichen Verwaltungsstrafen sei er auch zweimal beim Fahren unter Alkoholeinfluss erwischt worden. Vor zwei Jahren fasste er auch eine sechsmonatige Bewährungsstrafe wegen Sachbeschädigung aus.
„Es vergeht kein einziger Tag, an dem er nicht an diesen tragischen Vorfall denkt“, erklärt die Verteidigerin. Wegen fahrlässiger Tötung der jungen Motorradfahrerin wurde der 41-Jährige zu 14 Monaten Haft verurteilt. Die Verteidigerin meldete Berufung an, das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.