Zivilprozess fixiert

Burgstaller klagt nach Faustschlag 73.600 Euro ein

Gericht
25.08.2025 18:30

Am 2. Dezember kommt es im Wiener Justizpalast zur Fortsetzung in der tragischen Causa rund um den „Schicksalsschlag“ vor dem Szene-Lokal Volksgarten im Dezember, bei dem der Ex-Rapid-Star schwer verletzt wurde.

Im März fasste jener 23-Jährige, der Rapid-Fußballer Guido Burgstaller den folgenschweren Faustschlag versetzt hatte, 16 Monate bedingte Haft aus. Zu dem verheerenden Schlag, der auf einem Video festgehalten ist, kam es am 14. Dezember vor dem Wiener Nachtklub „Volksgarten“. Das prominente Opfer knallte auf den Asphalt, erlitt einen Schädelbasisbruch. Im Mai dieses Jahres beendete Burgstaller seine aktive Karriere, ist nun Nachwuchstrainer beim ÖFB. 

Die Verurteilung im Wiener Landl erfolgte wegen schwerer Körperverletzung. Der Verteidiger des jungen Niederösterreichers, Klaus Ainedter, übergab noch im Prozess 4200 Euro – das errechnete Schmerzensgeld – an den Privatbeteiligtenvertreter von Burgstaller.

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Ich kann mir die Kurzschlussreaktion bis heute nicht erklären.

Der junge Niederösterreicher im Strafprozess

Ainedter brachte Schriftsatz ein
Doch dieser forderte ursprünglich knapp 86.500 Euro, weshalb die Causa nun ein Nachspiel im Zivilgericht hat. Wie Ainedter der „Krone“ bestätigt, steigt dort am 2. Dezember die Verhandlung. Burgstaller will demnach rund 73.600 Euro von dem 23-Jährigen.

Ainedter brachte gegen die Klage eine Klagebeantwortung ein, da der Schadenersatzbetrag zu hoch sei. Dagegen, dass sein Mandant für Leistungen, die von Burgstaller in Anspruch genommen wurden, aber nicht von dessen Versicherung gedeckt waren, aufkommen soll, wehrt sich der Top-Verteidiger. Zudem seien die Folgen des Sturzes auch der schweren Alkoholisierung Burgstallers geschuldet.

Noch keine Klage von Rapid
„An den Vorfall selbst kann ich mich eigentlich nicht erinnern“, hatte der Fußball-Profi im Landl gesagt. „Ich kann mir die Kurzschlussreaktion bis heute nicht erklären“, zeigte sich der Verurteilte damals reumütig geständig. „Sie haben hier aus Dummheit und Impuls gehandelt. Der Sturz ist Ihnen zuzurechnen“, begründet der Richter damals den Schuldspruch. Jetzt bleibt abzuwarten, wie es der Richter oder die Richterin im Zivilprozess sieht. Der Fußballverein SK Rapid, der im Prozess 60.000 Euro forderte, dürfte zivilrechtlich laut Ainedter noch nicht aktiv geworden sein.  

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