Die Missbrauchs-Vorwürfe gegen einen Tiroler Praxisbetreiber (40) wurden am Landesgericht Innsbruck zu einem Prozesskrimi. Detailliert hatte eine Patientin in einer Anzeige geschildert, wie es bei Therapien zu haarsträubenden Übergriffen gekommen sei. Nach und nach gab es aber Zweifel an diesem Bild . . .
Für einen Tiroler Physiotherapeuten ging es beim Prozess am Landesgericht um die sprichwörtliche Existenz – auf der Gegenseite um Gerechtigkeit und Genugtuung für eine laut Anklage missbrauchte Frau. Denn der Therapeut und Familienvater hatte sich für seine Praxis hoch verschuldet. Dann hagelte es vor einem Jahr ungeheuerliche Vorwürfe der Patientin.
Staatsanwalt schildert „intensivierte“ Methoden
Ihre Physiotherapie wegen Hüft- und Lendenwirbelbeschwerden habe damit geendet, dass er die Methoden „intensiviert“ habe, wie es der Staatsanwalt formulierte. Um dann konkret aus dem Akt zu zitieren, wonach er mit den Fingern in ihre Vagina eingedrungen sei. Eine nötige „Erwärmung“ ihres Intimbereiches habe er mangels geeignetem Gerät mit der Zunge durchgeführt.
„Das gibt es in keiner Ausbildung der Welt“
Dies alles habe der 40-Jährige geschickt eingefädelt, indem er etwa von einem „besonderen Verhältnis“ zu ihr sprach. „Das gibt es in keiner Ausbildung der Welt“, ortete der Staatsanwalt den Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses. Die Patientin schilderte die Vorgänge dann ihrem Lebensgefährten, der wutentbrannt dem Physiotherapeuten sogar Schläge verpasste. Es kam zu einer Anzeige und Ermittlungen. Die 40-Jährige hatte zudem eine Panikattacke erlitten.
Das gibt es in keiner Ausbildung der Welt.
Der Staatsanwalt zu den vorgeworfenen Methoden.
„Für weitere Behandlung eine Kollegin empfohlen“
Der Angeklagte schilderte übliche Behandlungen zur Mobilisierungen und Lockerungen. Für eine zusätzlich ins Auge gefasste gynäkologische Untersuchung habe er eine Kollegin empfohlen. Nie habe er sie unsittlich berührt, nur einmal bei einer Behandlung an der Brust, wo sie eine Narbe hatte. Verteidiger Markus Abwerzger brachte ins Spiel, dass es von Patientinnen durchwegs positive Rückmeldungen gebe. „Auch ein Aufruf der Polizei, dass sich mögliche Opfer melden sollen, hat ja nichts ergeben“, arguemtierte der Anwalt außerdem.
Praxiskollegin schildert Bedenken des Angeklagten
Die Praxiskollegin des Angeklagten schilderte, wie er ihr erzählt habe, dass sich diese Patientin ungefragt ausziehe und er sich daher zunehmend unwohl fühle. Entsprechende Einträge über das Verhalten der Frau hatte der Angeklagte auch in der Behandlungsakte getätigt. Ein EDV-Profi sagte aus, dass man diese Einträge auch nicht im Nachhinein ändern könne.
Richter: „Überzeugung für Schuld fehlt hier“
Am Ende hatte Richter Thomas Wallnöfer über viel Widersprüchliches zu entscheiden. Auch angesichts dessen, dass andere Patientinnen den Therapeuten in Zeugenaussagen durchwegs lobten. „Das Gericht muss von der Schuld überzeugt sein – und diese Überzeugung gibt es hier nicht“, begründete der den Freispruch. Belastend für den Angeklagten sei einzig und allein die Aussage der Frau. „Viele Details stützen aber die Aussagen des Angeklagten“, wies der Vorsitzende auf oben Genanntes hin. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
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