Das Arbeitsmarktservice hat den jahrelangen Rechtsstreit mit der Datenschutzbehörde rund um die Anwendung des AMS-Algorithmus „Arbeitsmarktchancen-Assistenzsystem (AMAS)“ für sich entschieden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Bescheid der Datenschutzbehörde vom 19. August 2020 nach mehr als fünf Jahren endgültig ersatzlos aufgehoben. Dem AMS nützt das aber wenig – sämtliche Daten im Zusammenhang mit AMAS mussten damals gelöscht werden, das Projekt ist endgültig tot.
Einführung war bereits für 2021 geplant
In dem Streit ging es um die Frage, ob das digitale Tool, mit dem die Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen ermittelt werden sollten, wesentlichen Einfluss auf die Entscheidungen von AMS-Personal nehmen würde. Das sogenannte Arbeitsmarkt-Assistenz-System (AMAS) hätte Anfang 2021 flächendeckend in Österreich eingeführt werden sollen, im August 2020 aber stoppte die Datenschutzbehörde das Projekt per Bescheid. Die Behörde kritisierte damals unter anderem die fehlenden gesetzlichen Grundlagen für das Projekt und ortete verbotene Einzelfallentscheidungen („Profiling“).
Grundsätzlich wollte das AMS mit der Einteilung von arbeitslosen Menschen in drei Kategorien mit hohen, mittleren und niedrigen Arbeitsmarktchancen via Computer-Algorithmus die Vergabe von Fördermaßnahmen effizienter machen. Am meisten Förderung hätten Arbeitslose mit mittleren Arbeitsmarktchancen bekommen sollen. Die zuständigen Beraterinnen und Berater sollten aber weiterhin die Letztentscheidung über die Arbeitslosenförderung treffen, etwa ob jemand eine teure Facharbeiterausbildung bekommt oder nicht.
Entwicklung mit einem Schlag zunichte gemacht
„Mit diesem Werkzeug wollten wir, dass die arbeitsmarktpolitischen Interventionen wesentlich rascher möglich werden und die Integration in den Arbeitsmarkt besser gelingt“, sagte AMS-Chef Johannes Kopf am Donnerstag laut Mitteilung. „Zehn Jahre nach Projektstart und fünf Jahre nach dem Bescheid der Datenschutzbehörde wird uns bescheinigt, damals rechtlich korrekt vorgegangen zu sein. Öffentliche Vorverurteilungen, wie wir sie in dieser Zeit erleben mussten – gerade wenn sie wider besseres Wissen erfolgen – schaden dem gesellschaftlichen Diskurs, zeigen Technologiefeindlichkeit und untergraben das Vertrauen in Institutionen“, kritisierte Kopf.
Durch den Bescheid der Datenschutzbehörde sei damals nicht nur die Anwendung von AMAS in der Praxis untersagt worden, sondern auch die Speicherung und Verarbeitung der Daten. „Dadurch musste das AMS alles, was im Zusammenhang mit AMAS gemacht und entwickelt worden war, im Herbst 2020 löschen. Damit wurde dem AMS auf einem Schlag beinahe die gesamte Innovation im Wert von rund 2,5 Millionen Euro zunichte gemacht“, erklärte Kopf.
Keine Wiederbelebung
„AMAS werden wir jetzt nicht mehr wiederbeleben, dafür ist zu viel Zeit vergangen und heute würde man wohl KI, statt der damaligen Regressionsrechnungen, einsetzen“, so der AMS-Chef. Man sei im Austausch mit anderen europäischen Arbeitsmarktverwaltungen und forsche auch selbst weiter.
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