Alkohol, Zigaretten, Nikotinbeutel oder CBD-Produkte sind für Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Trotzdem gibt es immer wieder Geschäfte, die sich nicht genau genug an dieses Gesetz halten. Jeder fünfte Betrieb hält die Bestimmungen nicht ein und auch Ausweiskontrollen schützen nicht vor Fehlern.
Die Ergebnisse der fast 1200 Testkäufe, die im vergangenen Jahr durchgeführt wurden, sind bedenklich. Seit zehn Jahren sind Jugendliche im Alter von 14 und 15 testweise in Geschäften, Trafiken oder Tankstellen unterwegs und versuchen, beispielsweise eine Flasche Gin, Zigaretten, Nikotinbeutel oder neuerdings auch CBD-Produkte zu erwerben. Im jüngsten Testlauf verkaufte jeder fünfte Betrieb unzulässige Produkte an Minderjährige. Allerdings: Die Quote habe sich im Vergleich zu den Vorjahren verbessert. „Die schwarzen Schafe werden weniger“, resümiert Jugendschutzlandesrat Martin Winkler (SPÖ). Er spricht von einem „Vorzeigemodell, mit dem wir österreichweit eine Vorreiterstellung einnehmen.“
Die schwarzen Schafe werden weniger. Für Jugendliche wird es damit schwieriger, Alkohol und Tabak zu erwerben. Jugendschutz ist ein gesamtgesellschaftliches Thema. Es braucht Aufklärung, Kontrolle und die Sensibilisierung der Eltern.
Martin Winkler (SPÖ), Landesrat für Jugendschutz
Trafiken am besten, CBD-Shops am schlechtesten
Die Orte, an denen am wenigsten an Jugendliche unter 18 verkauft wird, sind Trafiken mit 13,5 Prozent. Im Gegensatz dazu stehen CBD-Shops, wo es rauchbare Hanfblüten gibt. Hier haben zwei Drittel der Testkäufer Produkte bekommen und wurden nicht nach dem Ausweis gefragt. Diese Shops wurden 2024 zum ersten Mal geprüft, man erwarte sich einen Rückgang durch vermehrte Testungen, ergänzt Winkler.
Dass Ausweise nicht kontrolliert werden und man das Alter falsch einschätzt, kam bei jedem zehnten Betrieb vor. „Es wäre nötig, sich bei der Einschätzung nicht auf das Äußere zu verlassen, sondern generell den Ausweis zu verlangen. Jugendliche können körperlich sehr unterschiedlich sein“, weiß Dietmar Krenmayr, Leiter der Testkäufe. Außerdem nennt er die „18+7“-Regel als Vorschlag. Diese besagt: Solange der Kunde nicht wie 25 aussieht, soll immer der Ausweis verlangt werden.
Strafverfahren bis zu 7000 Euro
Andere Zahlen zeigen aber, dass auch Ausweiskontrollen nicht zwingend vor Fehlern beim Verkauf schützen. Viele Jugendliche bekamen den gewünschten Artikel trotzdem. Jeder Betrieb bekommt eine weitere Chance, nach einigen Monaten kommt es zu Nachtestungen. Werden erneut Produkte an Minderjährige ausgegeben, drohen saftige Geldstrafen – bis zu 7000 Euro!
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