Legal geparkt und plötzlich in der Abschleppzone? Genau das kann in Salzburg passieren. Etwa wenn Baustellen, Veranstaltungen oder private Übersiedlungen kurzfristig definiert werden. Aber Anrainer mit Ausnahmegenehmigungen können aufatmen: Steht das Auto länger als die Tafel, wird nicht gestraft.
Verwundert dreingeschaut haben Anrainer letzten Freitag am Kapitelplatz. Wurden hier doch laut Betroffenen mittags Parkverbotsschilder aufgestellt – gültig seit sieben in der Früh.
„Rückwirkende Parkverbote gibt es natürlich nicht“, beruhigt Hermann Steiner, Amtsleiter des Straßen- und Verkehrsrechtsamts. Aber es könne vorkommen, dass Tafeln später als geplant stehen: „Sie werden vorgefertigt, da kann sich die Aufstellung verzögern.“
Allerdings können Parkverbote im Stadtgebiet jederzeit eingesetzt werden – etwa für Baustellen, Veranstaltungen oder private Übersiedlungen. Diese sollten aber laut Straßenverkehrsordnung „rechtzeitig“ angekündigt werden.
Wenn ein Auto vor dem Parkverbot auf einer Fläche steht, werde das dokumentiert, so Steiner. „Wir versuchen, die Halter zu kontaktieren. Das klappt in neun von zehn Fällen.“
Ein Foto vom Auto zu schießen, bevor ich auf Urlaub fahre, ist sicher kein Fehler, aber nicht nötig.
Hermann Steiner, Amtsleiter im Verkehrs- und Straßenrechtsamt
Wenn ein Auto tatsächlich abgeschleppt wird, kommt es – falls möglich – nur „um’s Eck“. Landet es bei einem Abschleppunternehmen, müssen die Betroffenen auch beim Auslösen keine Kosten selbst tragen.
Anrainer seien nur verpflichtet, zu wissen, wo sie mit ihrer Genehmigung stehen dürfen – egal ob Altstadt oder blaue Zone. Regelmäßiges Nachschauen ist nicht vorgeschrieben. „Sobald ich ein zugelassenes Auto habe, kann ich es auch während eines Urlaubs stehen lassen.“
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