Erste Berufserfahrung

Ferialjob und Praktikum: Was Junge wissen müssen

Vorarlberg
06.07.2025 15:55
Porträt von Vorarlberg-Krone
Von Vorarlberg-Krone

Zigtausende Schüler und Studenten nutzen in Vorarlberg den Sommer, um sich mit einem Ferialjob was dazuzuverdienen. Aber ihre Rechte kennen viele nicht. Was es unbedingt zu beachten gilt.

Endlich Sommerferien! Endlich Zeit, um dank Ferialjob Taschengeld oder Finanzen fürs Studium ordentlich aufzubessern. So zumindest der Plan vieler junger Menschen. Viele nutzen die Ferienzeiten auch für erste Erfahrungen in für sie interessanten Berufsfeldern. Allerdings sind nicht alles Jobs fair geregelt, nicht selten werden Ferialer schlicht als billige Arbeitskräfte ausgenutzt. Umso wichtiger ist es, sich bereits im Vorfeld über Rechte und Pflichten zu informieren. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Wer darf arbeiten – und unter welchen Bedingungen?
Laut Gesetz dürfen Jugendliche ab dem 15. Geburtstag und nach Erfüllung der Schulpflicht arbeiten. Für sie gelten besondere Schutzbestimmungen: Die tägliche Arbeitszeit darf acht Stunden, die Wochenarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten. Alle grundlegenden Informationen – Arbeitszeit, Bezahlung, Dauer – müssen in einem Arbeitsvertrag oder zumindest einem Dienstzettel schriftlich festgehalten sein. Ratsam ist, auch das Kleingedruckte genau zu studieren, denn dort sind mitunter Verzichtserklärungen, etwa bezüglich Überstunden, versteckt.

Praktikum oder Ferialjob – was ist der Unterschied?
Entscheidend ist die Gestaltung des Arbeitsverhältnisses in der Praxis. Wer regelmäßig mitarbeitet, in den Betriebsablauf eingebunden ist, Weisungen befolgt und eine Leistung erbringt, hat Anspruch auf Entlohnung, Sozialversicherung und arbeitsrechtlichen Schutz – egal, wie das Beschäftigungsverhältnis nun genannt wird. Pflichtpraktika, bei denen der Ausbildungszweck im Vordergrund steht und keine Arbeitspflicht besteht, können auch unbezahlt sein – müssen aber klar abgegrenzt und schulrechtlich vorgeschrieben sein. Im Zweifel empfiehlt es sich, das Beschäftigungsverhältnis bei der Arbeiterkammer prüfen zu lassen.

Wie müssen Ferialjobber entlohnt werden?
Ferialjobs müssen mindestens nach dem Kollektivvertrag der jeweiligen Branche bezahlt werden. Ist kein solcher anwendbar, gilt das ortsübliche Entgelt. Zur Entlohnung gehört in jedem Fall auch ein aliquoter Anteil des Urlaubs- und Weihnachtsgelds. Ebenfalls wichtig: Ferialjobber können sich in der Regel die gesamte einbehaltene Lohnsteuer und 55 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge (Negativsteuer) vom Finanzamt zurückholen, wenn ein bestimmter Jahresfreibetrag nicht überschritten wird. Also keinesfalls auf die Arbeitnehmerveranlagung vergessen!

Noch keinen Sommerjob, aber Interesse – wo last minute nachfragen?
Auch jetzt noch gibt es zahlreiche offene Stellen. Auf der Homepage und in der App der AMS-Jobplattform können Interessierte laufend offene Ferialjobs in ihrer Nähe finden. Aktuell sind für Vorarlberg knapp 50 Ferialjobs ausgeschrieben. Noch größer ist das Angebot auf der aha-Ferialjobbörse – dort sind immer noch über 100 Stellenangebote in den unterschiedlichsten Bereich zu finden.

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