Vor fast drei Jahren hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) den Banken und somit vielen Häuselbauern strenge Kreditvergaberichtlinien per Verordnung vorgeschrieben. Wer eine Finanzierung wollte, musste strikte Vorgaben wie zum Beispiel mindestens 20 Prozent Eigenmittel oder maximal 40 Prozent als Höchstgrenze vom Haushaltsnettoeinkommen bei der monatlichen Rückzahlung einhalten. Schon damals fragten sich viele, ob so strenge Vorgaben überhaupt notwendig seien. Steigende Zinsen und teure Baukosten bremsten ohnehin die Nachfrage ein. Vor allem für Familien rückte damit aber der Traum vom Eigenheim in weite Ferne.
Die Freude war daher groß, als das zuständige Gremium, zusammengesetzt aus Mitgliedern der FMA, des Finanzministeriums (BMF) oder auch der OeNB, Ende 2024 das Auslaufen der „KIM-Verordnung“ mit 30. Juni 2025 verkündete. Schnell wurden Stimmen laut, dass die FMA damit aber wenig Freude hat und das „Vorschriftenkorsett“ weiterhin gerne eng hätte – und sie behielten Recht. Die Oberaufseher empfahlen den Instituten nun einfach dringend, die Vorgaben weiter zu beachten. Für die Praxis bedeutet dies, dass die Banken sich daran werden halten müssen. Andernfalls drohen Sonderprüfungen & Co.
Seitens der FMA betont man, die Kreditnehmer sollen den Hausverstand einschalten, wenn Sie mit Ihrem Kreditwunsch zum Bankberater kommen – was etwas grotesk anmutet. Den Banken wurde nämlich schon vor langer Zeit verboten, per Hausverstand Darlehen an ihre Kunden zu vergeben. Stattdessen hat man sie (und somit auch die Kreditkunden) mit Richtlinien, Vorschriften, Rundschreiben, Leitlinien, Anordnungen, Auflagen, E,mpfehlungen usw. immer stärker überflutet.
Vielleicht sollten die Aufseher selbst mit mehr Hausverstand und weniger mit Vorgaben agieren (Stichwort Deregulierung). Fix ist nämlich, dass die Banken auch ohne tausende Vorschriften ihr Geld nicht ohne genaue Prüfung einfach aus dem Fenster werfen. Das zeigen auch die schon vor der KIM-Verordnung niedrigen Kreditausfallsquoten.
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