43-Jährige verurteilt

Kollegin bestohlen, dann mit Nacktfotos erpresst

Vorarlberg
19.06.2025 06:05

Zuerst plünderte die 43-jährige Angeklagte das Konto ihrer Arbeitskollegin, dann erpresste sie auch noch ihr Opfer mit der Veröffentlichung von Nacktfotos. Am Landesgericht Feldkirch wurde der dreisten Oberländerin nun der Prozess gemacht.

Viele Jahre arbeiteten die beiden Frauen im selben Betrieb in Feldkirch, wurden sogar gute Freundinnen. Doch jetzt ist das Tischtuch zwischen der 43-jährigen Angeklagten und dem 46-jährigen Opfer verständlicherweise zerrissen.

Was war genau geschehen? Begonnen hat die Sache damit, dass die Beschuldigte ihrer Freundin öfters bei Flugbuchungen übers Internet behilflich war. Die Tatsache, dass das Opfer dummerweise nicht nur seine Bankomat- und Visa-Karte in der Geldbörse mit sich führte, sondern auch die jeweiligen Codes, machten es der falschen Freundin am Ende leicht, sich finanziell zu bereichern. Ein unbemerkter kurzer Griff ins Portemonnaie des Opfers während der Arbeitszeit und schon ging es in der Mittagspause zum Bankomaten.

Wie sorglos und unbekümmert die 46-Jährige in Sachen Geld gewesen sein muss, zeigt die Tatsache, dass sich die Angeklagte über einen Zeitraum von sechs Jahren unbehelligt an ihrem Konto bedienen konnte, ohne aufzufliegen. Als die gutgläubige Kollegin dann doch irgendwann die Malversationen auffielen, fehlte bereits ein Betrag von 20.800 Euro. Dass hinter all dem die Angeklagte stecken könnte, ahnte die Bestohlene zunächst nicht.

„Wenn du die Anzeige nicht zurückziehst ...“
Stattdessen vertraute sie sich ausgerechnet ihr an und erzählte, dass sie Anzeige bei der Polizei erstattet hätte. Aus Angst, nun doch aufzufliegen, fotografierte die Diebin vom Handy des Opfers wiederum heimlich diverse Nacktbilder ab und legte diese mit einem Drohschreiben in einem Kuvert vor dessen Haustüre. „Wenn du die Anzeige nicht zurückziehst, werde ich die Nacktbilder an deine Bekannten und Verwandten schicken“, lautete die unmissverständliche Ansage.

„Ich hatte das damals für einen Scherz gehalten. Doch es belastet mich noch immer sehr. Ich kann nicht mehr schlafen und brauche selbst heute noch Tabletten“, sagt das Opfer im Prozess unter Tränen aus. Zu einer persönlichen Entschuldigung der Täterin kommt es nicht. Sie zieht es vor, den Blickkontakt zur Bestohlenen zu meiden.

Richter Martin Mitteregger verurteilt die 43-Jährige zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten und 6000 Euro Geldstrafe. An das Opfer muss binnen zwei Wochen die 20.800 Euro zurückerstatten.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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