Risiken missachtet?

Ex-BayernLB-Vorstände wegen Hypo-Kaufs vor Gericht

Wirtschaft
24.10.2013 10:52
Der frühere BayernLB-Chef Werner Schmidt und sechs weitere ehemalige Vorstände der Landesbank müssen sich wegen des milliardenschweren Fehlkaufs der notverstaatlichten Kärntner Hypo vor Gericht verantworten. Das teilte das Oberlandesgericht München am Donnerstag mit und hob damit eine gegenteilige Entscheidung des Landgerichts auf.
Das Landgericht hatte die Anklage in weiten Teilen zunächst nicht zugelassen. Die Staatsanwaltschaft setzte sich aber mit einer Beschwerde gegen diese Entscheidung beim OLG München durch.

Ausgenommen von der Anklage wurde nur der ehemalige BayernLB-Vorstand Dieter Burgmer. Bei ihm sei ein hinreichender Tatverdacht zu verneinen, erklärte das Gericht.

Den anderen Ex-Vorständen wirft die Anklage vor, bei dem Kauf Risiken missachtet und damit ihre Pflicht verletzt zu haben. Der Tatvorwurf lautet auf Untreue. Nach Milliardenverlusten musste die BayernLB die Hypo an Österreich zurückgeben - um einen Euro. Die Steuerzahler in Bayern hat das Desaster mehr als 3,7 Milliarden Euro gekostet. In der gleichen Causa ist in Bayern auch eine zivilrechtliche Klage der BayernLB gegen ihre ehemaligen Vorstände anhängig.

Umstrittener Kauf: Strafrechtliche Folgen auch in Ö
Auch in Österreich hat es bereits strafrechtliche Konsequenzen im Fall des Hypo-Kaufs gegeben - Stichwort: "Birnbacher-Honorar". Der frühere Kärntner ÖVP-Obmann Josef Martinz legte im sogenannten Birnbacher-Prozess rund um ein Millionenhonorar für die Begleitung des Hypo-Verkaufs im Sommer 2012 ein Geständnis ab.

Der Steuerberater Dietrich Birnbacher hatte zuvor in seinem Geständnis ausgesagt, es habe eine Vereinbarung zwischen ihm, dem damaligen Kärntner VP-Chef und dem damaligen Landeshauptmann Jörg Haider gegeben, wonach ein Millionenhonorar für ein Gutachten zum Verkauf von Landesanteilen der Hypo Alpe Adria Bank an die BayernLB auch zur Parteienfinanzierung dienen sollte.

Urteile gegen Martinz und Co. beim OGH
Martinz sowie die früheren Landesholding-Vorstände Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander waren im Oktober des Vorjahres am Landesgericht Klagenfurt wegen Untreue zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Hier ist der Oberste Gerichtshof mit eingebrachten Nichtigkeitsbeschwerden zu den Urteilen befasst, bei denen die Generalprokuratur allerdings deren Abweisung empfiehlt.

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