Eine Initiative soll Hausbesitzer zeitgerecht zum Beginn der Unwettersaison auf die Wichtigkeit von Rückstausicherungen aufmerksam machen. Dabei wird vor allem die Eigeninitiative der Hausherren betont, denn selbst der beste technische Schutz helfe ohne Wartung nichts.
Bereits am Dienstag sorgte ein starkes Gewitter mit anhaltendem Starkregen im Murtal für Überschwemmungen in der Gemeinde Spielberg. Die Kanalisation konnte die Wassermengen nicht aufnehmen und lief über – es kam zu überfluteten Kellern in mehreren Wohngebäuden. Ein Problem haben in solchen Situation vor allem Häuser, die über keine bzw. keine funktionierende Rückstausicherung verfügen.
Um die Bevölkerung für dieses Thema zu sensibilisieren, startet das Land Steiermark gemeinsam mit der Gemeinschaft Steirischer Abwasserentsorger (GSA), der Kammer der Ziviltechniker, der GRAWE und dem Städte- und Gemeindebund nun eine Kampagne, die auf das Problem aufmerksam machen soll. „Bei der Kampagne geht es um Bewusstseinsbildung. Eigentümer sind in der Pflicht, ihr eigenes Gebäude ausreichend zu schützen“, erklärt Simone Schmiedtbauer (ÖVP), Landesrätin für Wasserwirtschaft.
Was ist ein Rückstau?
Bedingt durch den Klimawandel nehmen Unwetter und Starkregenereignisse zu, die in weiterer Folge nicht nur zu Überlastungen des Kanalsystems, sondern auch zu Kellerüberschwemmungen durch Rückstau führen. Darunter versteht man das Überlaufen von Toiletten, Waschbecken und jeglichen weiteren Wasseranschlüssen, die sich unterhalb der Rückstauebene befinden, wenn der Kanal das Wasser nicht mehr aufnehmen kann.
Die Rückstauebene ist dabei der höchstmögliche Stand des Abwassers im Kanalsystem. Sie definiert die höchste Ebene, bis zu der das Wasser im Haus ansteigen kann. Als maßgebende Rückstauebene gilt die Straßenoberkante plus 15 Zentimeter. Üblicherweise befinden sich demnach Keller unter der Rückstauebene, dortige Wasseranschlüsse können folglich von einem Rückstau betroffen sein.
Eine funktionierende Rückstausicherung wird entweder durch eine Rückstauklappe oder ein Hebewerk gewährleistet: „Bei Neubauten greift man zu Hebeanlagen, die mit einer Pumpe das Wasser über die Rückstauebene pumpt. Bei bestehenden Bauten ist es üblich, nachträglich eine Rückstauklappe einzubauen, wenn keine Sicherung vorhanden ist“, erklärt Stephan Schrotter, stellvertretender Obmann der GSA. Beide Installationen schützen vor ungewolltem Überlaufen.
Vorsorge statt Katastrophe
Ob ein Gebäude über eine Rückstausicherung verfügt oder nicht, ist relativ einfach herauszufinden: „Wenn man noch nie etwas gewartet hat, dann verfügt man meistens über keine, aber ganz sich über keine funktionierende Rückstausicherung“, sagt Schrotter.
Eine genaue Einschätzung über die vorhandene oder benötigte Option können aber Experten geben: „Bei Unsicherheiten zum Thema sollte man sich immer an Fachleute wenden. Die Investition in eine fachliche Beratung lohnt sich spätestens dann, wenn ein eigentlich vermeidbarer Schaden Kosten verursacht“, erklärt Gustav Spener, Präsident der Ziviltechniker Kammer Steiermark und Kärnten.
Die Investition in eine Rückstausicherung ist eine Investition in mein eigenes Leben und meine eigene Zukunft.
Simon Schmidtbauer
Landesrätin für Wasserwirtschaft
Bild: Land Steiermark/Erwin Scheriau
Den Experten zufolge wissen viele Eigentümer nicht, dass die Rückstausicherung ihre eigene Pflicht fällt: „Diese Eigenverantwortung ist aber sogar in der steirischen Bauordnung niedergeschrieben“, sagt Sabine Haßler, Obfrau der GSA. Ziel der Kampagne ist demnach die Bewusstseinsbildung zum Thema und eine Schadensminimierung: „Das Land Steiermark investiert heuer eine Rekordsumme von 70 Millionen Euro in den Hochwasserschutz. Eigentümer sind aber genauso verantwortlich. Rückstausicherungen sind keine Kür, sondern eine Pflicht“, sagt Schmiedtbauer.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.