Kampf gegen Ausweisung

Anwalt hievt Windl-Fall ins Scheinwerferlicht

Kärnten
22.05.2025 11:04

Nach dem – noch nicht rechtswirksamen – zweijährigen Aufenthaltsverbot für die deutsche Klimaaktivistin Anja Windl hat ihr Anwalt Ralf Niederhammer jetzt Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) eingelegt. Er verweist unter anderem auf die nicht abgeschlossenen Ermittlungen gegen die Studentin und hinterfragt die Unbefangenheit des BFA.

Windls Fall könnte damit auf offener Bühne – vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) – geklärt werden. Der Ausgang der strafrechtlichen Ermittlungen gegen Windl wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie der schweren Sachbeschädigung sei „völlig offen“, führt Niederhammer in der an die Leobener Außenstelle des BFA verschickten Beschwerde aus.

Gefährdung der öffentlichen Ordnung?
Es gehe nicht hervor, inwieweit Windls Verwaltungsübertretungen eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit darstellten. Weiters geht der Anwalt auch auf die persönliche und finanzielle Situation der Studentin ein. Das BFA hatte unter anderem bestritten, dass sich Windl zum Zweck ihres Psychologiestudiums in Klagenfurt in Österreich aufhält.

„Unsachliche Ausführungen“
Es entstehe der Eindruck, dass das BFA „allein aus dem Engagement der BF (Anm.: Beschwerdeführerin.) eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ erkenne. Als Beispiel dafür werden unter anderem „unsachliche Ausführungen“ aus dem Bescheid genannt. Die Behörde hatte darin unter anderem festgestellt, dass sich die 28-Jährige „im Bereich des Klimaaktionismus“ betätige und ihr eine „links-extremistisch motivierte Gesinnung“ sowie eine „massiv querulatorische Neigung“ attestiert.

Diese Ausführungen ließen „Zweifel an der Unbefangenheit des Organwalters aufkommen“, heißt es. „Mir ist kein vergleichbarer Fall in Österreich bekannt“, sagte Niederhammer.

Anwalt will Fall vor Richter klären
In der Beschwerde wird nun eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht, eine Behebung des Bescheids sowie andernfalls eine Herabsetzung der Dauer des Aufenthaltsverbots beantragt. Ein Sprecher des BVwG erklärte, dass der Schriftsatz noch nicht eingelangt sei. Ob und wann das tatsächlich der Fall ist, steht nicht fest.

Proteste der „Letzten Generation“
Windl zog im Herbst 2017 für ihr Psychologiestudium von Bayern nach Klagenfurt, beteiligte sich in den vergangenen Jahren an Blockadeprotesten der mittlerweile aufgelösten „Letzten Generation“ in Österreich. Das BFA prüfte seit März 2023 eine „aufenthaltsbeendende Maßnahme“ gegen sie.

Anfang April wurde nun der Bescheid der Behörde publik. Darin sieht das BFA bereits ab Windls erster Protestaktion am 7. November 2022 eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit gegeben.

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