Wirbel bei Begräbnis

SS-Lied: Auch Gudenus gewann gegen „Standard“

Innenpolitik
28.04.2025 17:00

Die Tageszeitung „Der Standard“ ist am Montag erneut in Zusammenhang mit der Berichterstattung über ein Begräbnis verurteilt worden, bei dem laut Berichterstattung ein angebliches SS-Lied gesungen worden sein soll. Der ehemalige Freiheitliche Johann Gudenus war vor Gericht erfolgreich.

Bereits im Jänner hatten drei FPÖ-Politiker ein entsprechendes Verfahren wegen übler Nachrede in erster Instanz gewonnen. Nun war auch Gudenus vor Gericht erfolgreich, bestätigte das Straflandesgericht Wien.

Begräbnis als Ausgangspunkt
Ausgangspunkt war ein Begräbnis eines Burschenschafters, der am 27. September 2024 am Hernalser Friedhof zu Grabe getragen worden war. Dabei wurde auf dessen Wunsch hin das Lied „Wenn alle untreu werden“ intoniert. Ein Video davon wurde dem „Standard“ zugespielt, der in weiterer Folge berichtete, die bei der Trauerfeier anwesenden FPÖ-Politiker Martin Graf, Harald Stefan und Norbert Nemeth sowie Gudenus hätten sich nicht entfernt, obwohl am offenen Grab das sogenannte „SS-Treuelied“ gesungen worden sei.

Die freiheitlichen Politiker Norbert Nemeth (li.) und Harald Stefan
Die freiheitlichen Politiker Norbert Nemeth (li.) und Harald Stefan(Bild: Martin A. Jöchl)

Konkret argumentierten die Teilnehmer am Begräbnis, bei der dort gesungenen Version habe es sich um eine ältere Variante des Liedes gehandelt. Erst später sei das Lied von der SS abgewandelt worden. Dennoch wurde die parlamentarische Immunität der drei aktiven Politiker im Dezember vom Nationalrat aufgehoben, damit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Verbotsgesetz eingeleitet werden konnten.

Entschädigung und Urteilsveröffentlichung
Den Prozess nach dem Mediengesetz haben Graf, Stefan und Nemeth bereits in erster Instanz gewonnen. Das Gericht sah mit mehreren Artikeln den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt. Die Kläger bekamen eine Entschädigung von insgesamt 20.250 Euro zugesprochen. Gudenus, der politisch nicht mehr aktiv ist, strengte separat ein Verfahren an. Am Montag wurde der „Standard“ zu Entschädigung und Urteilsveröffentlichung sowie Kostenersatz verurteilt. Die Zeitung legte volle Berufung ein.

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