Der 16-jährige Jugendliche kommt am Dienstag in Wien auf freiem Fuß zu seinem Prozess vor einem Schöffensenat: Er soll eine Mitschülerin aus der Nebenklasse in Wien-Hietzing geschlagen, vergewaltigt und erpresst haben. Das Mädchen war zum Tatzeitpunkt gerade einmal 12 Jahre alt. Der Bursche wird von allen Vorwürfen – bis auf einen - im Zweifel freigesprochen.
„Es geht heute um einen üblen Fall von Terrorisieren eines Kindes, einer Mitschülerin“, leitet die Staatsanwältin den nächsten Prozess zu Gewaltvorfällen an einer Wiener Schule ein. Angeklagt ist ein 16-jähriger Ukrainer, dem Erschütterndes zur Last gelegt wird. „Es hat sich gesteigert von Schulhof-Bullying zu schweren Verbrechen“, sagt die Anklägerin. Begonnen habe der deutlich ältere Schüler aus der Nachbarklasse mit kleinen Erpressungen. Doch es steigerte sich.
Es hat sich gesteigert von Schulhof-Bullying zu schweren Verbrechen.
Die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer
Mit Veröffentlichung von Video gedroht
Im Herbst 2024 soll er Caroline (Name geändert) im Oscar-Straus-Park in Hietzing in die dortige WC-Anlage gezerrt und sie zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. „Sie hat es über sich ergehen lassen“, schildert die Staatsanwältin. Danach habe er das Kind laut Staatsanwältin neuerlich erpresst: „Er hat gedroht, ein Video, das er dabei gemacht habe, zu veröffentlichen.“ Das war der Punkt, als Caroline sich ihrer Mutter anvertraut hat.
Leg‘ morgen so viel Geld hin wie geht. Wenn mehr als 100 Euro, dann lösch‘ ich es.
Aus den sichergestellten Chats zwischen den Schülern
„Sie wollte mit mir zusammen sein“
Bei seinem Prozess im Wiener Landl am Dienstag präsentierte sich der zierliche Jugendliche wortkarg und nuschelnd. Bis auf eine kleinere Erpressung ist er nicht geständig, er teilt gegen die Mitschülerin aus: „Sie hat mir Geld angeboten, damit ich jemanden aus der Schule schlage. Aber ich habe nein gesagt.“ Oder: „Sie wollte mit mir zusammen sein, weil sie mich schön gefunden hat. Da habe ich den Kontakt abgebrochen.“ Die Pflichtverteidigerin bezeichnet das Mädchen gar als „notorische Lügnerin“.
Sie hat mir Geld angeboten, damit ich jemanden aus der Schule schlage. Aber ich habe nein gesagt.
Der Angeklagte im Prozess
Angeklagter leugnet trotz Screenshots
Doch ihr Mandant verstrickt sich in Widersprüche. Und bleibt auch noch bei seiner Version, als die Richterin ihn mit (gelöschten) Screenshots seines Handys konfrontiert, die der Sachverständige wiederherstellen konnte. „Das ist nicht mein Account, das hab‘ ich nicht geschrieben“, behauptet er über die Nachrichten, die sich mit jenen, die Caroline bei der Polizei vorgelegt hat, decken: „Geld und Blasen und Video ist weg“ oder „Leg‘ morgen so viel Geld hin, wie geht. Wenn mehr als 100 Euro, dann lösch‘ ich es“, ist da zu lesen. „Das ist nicht von mir“, schüttelt der 16-Jährige den Kopf.
Als das Video mit der kontradiktorischen Einvernahme des Mädchens vorgespielt wird, wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Am Ende sind die Screenshots das Einzige, was für eine Verurteilung übrig bleibt. Für die Erpressung fasst der Bursche sechs Monate bedingt aus. Der Rest wird vom Schöffensenat im Zweifel freigesprochen. Weil die Staatsanwältin keine Erklärung abgibt, ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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