160.000 Euro Strafen verteilte die Baupolizei der Stadt Salzburg seit 2023 an Hausbesitzer, die ihre Pflichten missachteten. Dazu gehört nämlich auch die Instandhaltung der Gebäude. Etwa ein Viertel der Strafen betrifft die Salzburger Altstadt. Jüngst musste ein Eigentümer 2100 Euro zahlen.
Wer in der Stadt Salzburg sein Haus nicht schön hält, dem blühen Strafen nach dem Baupolizeigesetz. Das gilt besonders für die Altstadt – immerhin ist sie Weltkulturerbe und Touristen-Magnet. Dort ist auch „fast alles bewilligungspflichtig“, wie Experten und Betroffene wissen.
Salzburger Eigentümer erhielt eine Reihe an Aufträgen
Wie streng die Regeln sind und warum man sein Haus nicht einfach bröckeln lassen darf, zeigt ein aktueller Fall, der das Salzburger Landesverwaltungsgericht beschäftigt hat. Ein Teilbesitzer eines Altstadthauses in der Schutzzone I hat im Februar 2024 vom Magistrat eine ganze Reihe von baupolizeilichen Aufträgen bekommen: beispielsweise die Entfernung von Zwischenwänden im Dachgeschoss, die Erneuerung des Daches oder die Sanierung von bröckelndem Mauerwerk an der Fassade.
Baumeister schon engagiert, doch es war zu spät
Ein paar Monate später, im Juli, erhielt der Betroffene wieder Post: diesmal einen Strafbescheid. Weil er sieben Aufträge nicht erfüllte, setzte es jeweils 300 Euro Strafe – also in Summe 2100 Euro. Dagegen legte der Mann Beschwerde ein und gab auch an, einen Baumeister für die Arbeiten engagiert zu haben.
Doch laut Gericht hat er weder die geforderten Instandsetzungsmaßnahmen gesetzt, noch um eine Fristerstreckung angesucht, und auch das Bundesdenkmalamt nicht kontaktiert. Erst Ende 2024 erledigte der Betroffene einige Aufträge, aber ein Teil blieb bis heute unerfüllt, heißt es vom Gericht, welches die Strafe bestätigte.
41.460 Euro für die Salzburger Altstadt
Die „Krone“ fragte bei der Stadt näher nach: Zurzeit laufen 30 Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretungen nach dem Baupolizeigesetz. Und seit 2023 hat das Strafamt rund 160.000 Euro an Strafen eingenommen, 41.460 davon allein aus den Altstadt-Schutzzonen.
Strafen, die von Hausbesitzern in der Altstadt gezahlt werden, fließen auch direkt in den Altstadterhaltungsfonds. Und diese Einnahmen steckt der Fonds durch Förderungen teils wieder in Haussanierungen.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.