Wiener (38) angeklagt

Bonus ohne Reparaturen kassiert – keine Strafe

Gericht
23.04.2025 14:36

Ein Wiener Handyshop-Mitarbeiter reichte fleißig Förderungsanträge ein, ohne überhaupt Reparaturen vorgenommen zu haben. Den Staat und auch die EU soll er so um über 25.000 Euro geschädigt haben. Im Landl kommt der 38-Jährige jetzt aber ohne Verurteilung davon.

„Reparieren statt wegwerfen“ – das ist das Motto des Reparaturbonus. Ältere Elektrogeräte sollen also überholt und serviciert werden, der Staats übernimmt die Hälfte der Kosten. Im April 2022 rief das damalige Bundesministerium für Klimaschutz und Co. diese Förderung ins Leben. Und es dauerte keine zwei Monate, da sah der nun Angeklagte seine Chance: 658 Anträge für den Bonus stellte er als Mitarbeiter eines Handyshops in Wien-Ottakring für Reparaturen von Mobiltelefonen – dabei waren viele von ihnen nicht einmal kaputt.

25.000 Euro Schaden – „Könnte auch mehr sein“
Der entstandene Schaden für den Staat Österreich und in Folge auch die Europäische Union – schließlich ist der Reparaturbonus von der EU gefördert – der mit Sicherheit nachgewiesen werden konnte: über 25.000 Euro. Bei weiteren 5.000 Euro blieb es beim Versuch. „Es könnte auch mehr sein. Ich kann mich nicht ganz genau erinnern“, gibt der 38-Jährige zu.

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Ich wollte meine Arbeit nicht verlieren, deswegen wollte ich so den Umsatz steigern, damit der Betreiber das Geschäft behält.

Fast ein Jahr lang reichte Wiener falsche Rechnungen ein

Das Geld hätte er sich jedoch nicht einmal in die eigene Tasche gesteckt: „Der Shop hätte schließen sollen und ich wohne dort ganz in der Nähe Ich wollte meine Arbeit nicht verlieren, deswegen wollte ich so den Umsatz steigern, damit der Betreiber das Geschäft behält. Ich schäme mich.“

Verurteilung als Generalprävention
Während der Verteidiger des Wieners wegen des Geständnisses und der Unbescholtenheit um eine Diversion bittet, hält das die Vertreterin der europäischen Staatsanwaltschaft für das ganz falsche Signal: „Ich will zu bedenken geben, ob das der richtige Fall ist für eine Diversion.“ Aus generalpräventiven Gründen fordert sie eine Verurteilung.

„30.000 Euro Betrugsschaden sind nicht die Welt“
Der Schöffensenat sieht eine Geldbuße von 5000 Euro aber als genügend Abschreckung für die Öffentlichkeit. „30.000 Euro Betrugsschaden sind auch nicht die Welt“, begründet Herr Rat. Dem Staat muss der Arbeitslose knapp 16.500 Euro in Raten in den nächsten sechs Monaten zurückzahlen. Mithilfe von Verwandten will er das bei monatlich 980 Euro Mindestsicherung aber schaffen.

„Sollten sie nicht zahlen, sehen wir uns wieder“, vertagt der Richter auf unbestimmte Zeit. Außerdem bleibt abzuwarten, ob die Anklagebehörde beim Oberlandesgericht Wien gegen die Diversion vorgeht.

Kein Einzelfall
Auch ist der 38-Jährige nicht der einzige, der das System des Reparaturbonus ordentlich ausgenutzt und betrogen hatte. Bei der Staatsanwaltschaft seien noch mehrere Fälle anhängig, in denen sich sogar kriminelle Organisationen auf diese Form von Förderbetrug spezialisiert haben – die Schadenssumme sei dort auch deutlich höher.

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