Wegweisendes Urteil im Konflikt um einen beliebten Wanderweg in der Region Weiz in der Steiermark: Die seit Jahren von zwei Grundbesitzern abgesperrte Strecke muss für Ausflügler wieder freigegeben werden – dies hat die Justiz nun entschieden. Alpinvereine jubeln!
Der Ursprung des Konflikts reicht zurück in den Jänner 2020. Nachdem ein Ast auf einen beliebten Wanderweg in der Gemeinde Thannhausen nahe Weiz gestürzt war, witterten zwei Grundstücksbesitzer Morgenluft. Die Landwirte drängten auf eine Verlegung der markierten Strecke Richtung Landesstraße, Wanderer direkt bei den Häusern wären nicht länger erwünscht. Die Argumentationslinie der Betroffenen basierte in erster Linie auf deren Eigentumsrecht.
Alternativvarianten abgelehnt
„Wir haben uns wirklich intensiv um eine einvernehmliche Lösung bemüht und unter anderem fünf alternative Routen vorgeschlagen“, erzählt Jürgen Dumpelnik, Landesvorsitzender der Naturfreunde Steiermark. Jedoch: Die Gespräche fruchteten nicht, eine Einigung konnte nicht erzielt werden. Mit der von den Landwirten ins Treffen geführten Variante entlang der Straße konnte der Alpinverein „aus Gründen der Sicherheit“ nicht leben.
Letztlich blieb den Naturfreunden, auf deren Kartenmaterial die Route seit 1971 eingetragen ist, nur der Gang vor den Richter. Eine Premiere: „Die Entscheidung fiel uns nicht leicht. Nutzungskonflikte – wie etwa in Weng bei Admont oder im obersteirischen Lobmingtal – steigen zwar in den letzten Jahren, in der Regel kommt es aber immer zu einer gütlichen Lösung“, betont auch der steirische Landesgeschäftsführer Rene Stix.
Bezirksgericht fällte eindeutiges Urteil
Umso größer nun die Erleichterung über das eben ergangene Urteil des Bezirksgerichts Weiz, das die Rechtsauffassung der Naturfreunde in allen Punkten bestätigte: „Es wurde offiziell anerkannt, dass durch mehr als 30 Jahre ununterbrochene Nutzung eine Ersitzung des Servitutsrechts eingetreten ist“, freuen sich die beiden Naturfreunde-Verantwortlichen.
„Für uns ist dieses Urteil mehr als ein juristischer Erfolg – es ist ein deutliches Signal für den Schutz der allgemeinen Wegefreiheit. Dieses ist ein wertvolles Gut, das wir auch weiterhin mit aller Konsequenz verteidigen werden“, sagt Dumpelnik.
Möglichkeit der Berufung
Die Gegenseite hat nun vier Wochen Zeit, Berufung einzulegen. Bleibt diese aus, wird das Urteil rechtskräftig und kann im Bedarfsfall auch zwangsweise durchgesetzt werden. Die betroffenen Grundbesitzer beziehungsweise deren Rechtsvertreter waren für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
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