Baustopp abgewiesen

Gericht sieht auch Fehler beim Denkmalamt

Tirol
17.03.2025 21:31

Der Abriss des Weißen Rössl in Gries am Brenner kann weitergehen. Ein neuerlicher Versuch des Denkmalamtes, die Arbeiten zu stoppen, ist gescheitert. Das Landesverwaltungsgericht sieht auch Fehler beim Denkmalamt. 

Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat die Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck, den Antrag des Bundesdenkmalamtes auf Einstellung des Abbruchs beim Objekt „Weißes Rössl“ in Gries am Brenner, abzuweisen, vollinhaltlich bestätigt. Diese Entscheidung wurde am Montag kommuniziert.

In der Begründung verweist das Landesverwaltungsgericht auf die „umfangreiche rechtliche Vorgeschichte“. Angeführt wird nicht nur die fehlende Bereitschaft des Besitzers, das Gebäude nach dem Brand 2023 wieder herzurichten. Für das Gericht steht fest, dass auch durch die fehlende volle Kostenübernahme durch das Bundesdenkmalamt für die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen dazu beigetragen wurde, dass sich die bauliche Situation bei der gegenständlichen Brandruine laufend weiter verschlechtert habe.

Welcher Schutz wiegt mehr?
Ausdrücklich festgehalten wird, dass das Landesverwaltungsgericht dem Eigentümer baupolizeilich und verbindlich aufgrund der Gefahren für „Leib und Leben“ aufgetragen habe, den Totalabbruch der gegenständlichen Bauruine durchzuführen. Solche baupolizeilichen Aufträge zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen stünden über dem Erhalt eines Denkmales, heißt es. Das Denkmalamt hatte stets argumentiert, dass der Denkmalschutz nicht berücksichtigt worden sei. 

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