Natalie D. war in den Morgenstunden nach einer Party gemeinsam mit einer Freundin im Auto des 36-Jährigen mitgefahren. Dabei bot der Mann seinen Mitfahrern, darunter auch ein Bekannter des Lenkers, zunächst Speed an, das auch die beiden Frauen, die zu diesem Zeitpunkt schon reichlich Alkohol intus hatten, akzeptierten. Danach verspürte die 27-Jährige Durst. Auf die Frage ihrer Freundin, ob es etwas zu trinken gebe, meinte der Fahrer laut Anklage, "hinten" sei "etwas zu trinken".
"Nicht gedacht, dass sie in den Rucksack hineingreift"
Statt dem Tetrapack mit Fruchtsaft, den der 36-Jährige laut eigenen Angaben eigentlich im Sinn gehabt hatte, griff die Freundin der jungen Frau in den Rucksack des Mannes und reichte Natalie D. eine Wasserflasche - diese war jedoch zu einem Drittel mit Gammabutyrolacton gefüllt, das üblicherweise als Felgenreiniger verwendet wird: "Ich habe leider nicht auf die Flasche hingewiesen. Ich hätte nicht gedacht, dass sie in den Rucksack hineingreift." Das Mittel habe er sich im Internet besorgt, um es zu Hause mit seiner Freundin zu nehmen, behauptete der 36-Jährige.
"Dachten alle, sie wacht wieder auf"
Nachdem die 27-Jährige einen kräftigen Schluck genommen hatte, klagte sie umgehend über den schlechten Geschmack. Er sei "total erschrocken" und "sofort stehen geblieben", als er bemerkte, was seine Mitfahrerin getrunken hatte, betonte der Angeklagte: "Das Ganze war ein Missverständnis."
Er habe jetzt gleich darauf hingewiesen, dass sich in der Flasche Liquid Ecstasy befand, aber "die Situation leider nicht sehr ernst genommen". Auch als Natalie D. nach einem vergeblichen Versuch, bei einem kurzen Zwischenstopp zu erbrechen, auf der Weiterfahrt einschlief, wuchs die Sorge um die 27-Jährige nicht. "Wir haben alle drei gedacht, sie wacht wieder auf", so der 36-Jährige.
27-Jährige starb an Atemlähmung
Die Annahme bewahrheitete sich jedoch nicht. Als es nicht gelang, die junge Frau zu wecken, alarmierten die Anwesenden die Rettung, für die 27-Jährige kam jedoch jede Hilfe zu spät. Sie starb am 6. April im AKH aufgrund einer vergiftungsbedingten Atemlähmung und einer dadurch verursachten Sauerstoffunterversorgung des Gehirns. Wie der Gerichtsmediziner in seinem Gutachten darlegte, hatte das Opfer eine derart hohe GBL-Konzentration im Blut, dass sie selbst bei sofortiger Einlieferung ins Spital nicht hätte gerettet werden können.
Richterin sprach von "tragischem Unfall"
Der Angeklagte wurde der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen schuldig gesprochen. In der Urteilsbegründung sprach die vorsitzende Richterin von einem "tragischen Unfall". Der Mann habe in seinem Auto "eine höchst gefährliche Flüssigkeit mehr oder weniger frei herumkugeln lassen".
Neben der Haftstrafe muss der 36-Jährige den Hinterbliebenen der jungen Frau die Begräbniskosten ersetzen. Zudem gestand das Gericht der Mutter sowie der Schwester ein Trauerschmerzensgeld von jeweils 10.000 Euro zu.
Der Staatsanwalt legte gegen das Urteil unverzüglich Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.
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