Der Slowake war am Unfalltag gegen drei Uhr früh mit seiner Familie auf der Westautobahn in Richtung Salzburg unterwegs und am Steuer eingenickt. Laut Gutachter habe der Mann fünf bis sechs Sekunden lang geschlafen. Das Auto geriet ins Schleudern, schlitterte an der Mittelleitschiene entlang, verlor eine Stoßstange und kam nach rund 120 Metern quer zur Fahrbahn zum Stillstand.
Ein nachkommender Tscheche wich der auf der Straße liegenden Stoßstange aus und prallte gegen das Auto des Slowaken. Dabei erlitten die Ehefrau des Angeklagten und der zehnjährige Neffe tödliche Verletzungen, der Lenker und seine damals siebenjährige Tochter wurden zum Teil schwer verletzt.
Erstes Urteil wegen Nichtigkeit aufgehoben
Der Mann saß wegen des Unfalls bereits zum zweiten Mal vor Gericht. Ein erstes Urteil - drei Monate bedingte Haft - war im November 2012 wegen Nichtigkeit aufgehoben worden, da der Slowake "wahrnehmbare Übermüdungsmerkmale" ignoriert hatte. Der Lenker aus Tschechien wurde bereits in erster Instanz rechtskräftig zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Der damals 53-Jährige war kurz vor dem Unfall nachweislich zu schnell unterwegs gewesen.
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