Blutschande

Zweieinhalb Jahre Haft für Steirer, der mit Tochter schlief

Österreich
04.07.2013 14:09
Ein 51-jähriger Steirer hat sich am Donnerstag im Straflandesgericht Graz u.a. wegen sexuellen Missbrauchs seiner eigenen Tochter (17)verantworten müssen, wurde aber letztlich "nur" wegen Blutschande und Missbrauch des Autoritätsverhältnisses von den Laienrichtern für schuldig befunden. Der Mann wurde - nicht rechtskräftig - zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Der Bordell-Hausmeister war bisher zumindest elf Mal vor dem Richter gestanden, was er mit "Ich bin ja schon alt" kommentierte. Anschließend trug die Staatsanwaltschaft die Anklagepunkte vor: Dem 51-Jährigen wurden zunächst der schwere sexuelle Missbrauch einer wehrlosen Person, Blutschande und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vorgeworfen.

Passiert war das Ganze über das Osterwochenende im kroatischen Malinska, wo die Motorjacht des Bruders des Angeklagten vor Anker lag. Der Steirer fuhr mit seiner Tochter und ein paar Freunden hin, u.a. um das Schiff für den Sommer zu putzen. Schon früher war die 17-Jährige mit ihrem Vater auf der Jacht gewesen, hatte aber stets in einer eigenen Kabine geschlafen. Diesmal jedoch in der des 51-Jährigen.

"Es wird Zeit, dass du zur Frau wirst"
Abends gingen Vater und Tochter sowie einer der Freunde noch am Festland etwas trinken, wobei das Mädchen eigenen Angaben zufolge zunächst kaum Alkohol trank. Laut Anklage sagte der 51-Jährige im Laufe des Abends: "Es wird Zeit, dass du zur Frau wirst." Zur Einführung wurden dann auch starke Alkoholika getrunken. Gegen Mitternacht - sowohl das Mädchen als auch der Vater waren betrunken - ging es zurück zur Jacht.

Während der 51-Jährige noch mit seiner Lebensgefährtin telefonierte, musste sich seine Tochter übergeben und ging zu Bett. Dann legte er sich zu ihr und sprach sie plötzlich mit dem Spitznamen seiner Lebensgefährtin an. Die Jugendliche klärte zwar seinen Irrtum auf, trotzdem vollzog er mehrmals mit ihr den Beischlaf. Erst nach Stunden war das Martyrium für die 17-Jährige vorbei.

Mädchen erstattete nach Heimkehr Anzeige
Am Morgen danach habe er sie nur gefragt, ob sie frühstücken will - "als ob nichts geschehen wäre", so die Staatsanwaltschaft. Später ermahnte der Angeklagte seine Tochter noch, sie dürfe niemandem etwas davon sagen, weil sie es ja beide gewollt hätten und er dafür drei Jahre ins Gefängnis gehen müsste. Das Mädchen erstattete aber gleich nach der Heimkehr Anzeige.

Der Verteidiger des Steirers erklärte, dass sein Mandat die Handlungen nicht abstreiten werde, sie jedoch nur aufgrund der Verwechslung passiert seien. Er habe nach eigenen Berechnungen mehr als vier Promille Alkohol intus gehabt.

Da sich die Schöffen bei der Urteilsfindung nicht sicher waren, ob die 17-jährige Tochter nach dem Alkoholkonsum zum Tatzeitpunkt vollkommen wehrlos war, sprachen sie den Angeklagten aber im Hinblick auf den sexuellen Missbrauch im Zweifel frei. Der Vater nahm die Strafe sofort an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Stellungnahme ab, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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