Bei schweren Straftaten wie dem Doppelmord im Mühlviertel steht den Hinterbliebenen Trauerschmerzensgeld zu. Auch wenn der Täter – wie Roland Drexler – bereits tot ist und es keinen Prozess gibt. Wie hoch die Ansprüche sind und ob sich Erben von Tätern fürchten müssen, zahlen zu müssen – die „Krone“ fragte nach.
„Angehörige haben Anspruch auf Trauerschmerzensgeld gestellt“ – die Angehörigen von Roland Drexler (56) aus Altenfelden in Oberösterreich fürchten, dass sie jetzt zur Kasse gebeten werden. Denn der mutmaßliche Doppelmörder ist tot, und es wird keinen Strafprozess geben, bei dem sich die Opferfamilien mit einem Privatbeteiligtenanspruch wegen Trauer oder psychischen bzw. gesundheitlichen Folgen anhängen könnten.
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