Krone Plus Logo

Auch im Mühlviertel

Opferfamilien haben Anspruch auf Erbe von Tätern

Oberösterreich
19.12.2024 06:00

Bei schweren Straftaten wie dem Doppelmord im Mühlviertel steht den Hinterbliebenen Trauerschmerzensgeld zu. Auch wenn der Täter – wie Roland Drexler – bereits tot ist und es keinen Prozess gibt. Wie hoch die Ansprüche sind und ob sich Erben von Tätern fürchten müssen, zahlen zu müssen – die „Krone“ fragte nach.

„Angehörige haben Anspruch auf Trauerschmerzensgeld gestellt“ – die Angehörigen von Roland Drexler (56) aus Altenfelden in Oberösterreich fürchten, dass sie jetzt zur Kasse gebeten werden. Denn der mutmaßliche Doppelmörder ist tot, und es wird keinen Strafprozess geben, bei dem sich die Opferfamilien mit einem Privatbeteiligtenanspruch wegen Trauer oder psychischen bzw. gesundheitlichen Folgen anhängen könnten.

Krone Plus LogoWeiterlesen mit Krone+
Paywall Skeleton
Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Krone Plus Logo
Mit Krone+ mitdiskutieren
Erhalten Sie Zugang zu allen Kommentaren und diskutieren Sie mit über die wichtigsten Themen.
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt