Der VW Passat eines 17-jährigen Rasers ist das erste Fahrzeug, das in Oberösterreich nach dem neuen Gesetz zwangsversteigert wird. Das Interesse an der Auktion ist aber (noch) bescheiden, das Höchstgebot für das Auto mit dem Baujahr 2002 lag zuletzt bei 800 Euro.
Mit beinahe 200 km/h raste ein 17-jähriger Salzburger im August bei Ansfelden über die Westautobahn. Dennoch ist sein VW Passat kein „Renner“: Das Auto ist zwar das erste Fahrzeug, das nach dem neuen Raser-Gesetz in Oberösterreich zwangsversteigert wird – die „Krone“ berichtete –, aber das Interesse an der Auktion hält sich (noch) in Grenzen.
Seit vergangener Woche kann beim Dorotheum online auf das Stück Verkehrsgeschichte geboten werden. Stand Mittwochnachmittag haben das bisher neun Personen getan, Höchstgebot sind 800 Euro.
Weniger Interessenten als gewöhnlich
16 potenzielle Bieter haben sich die Auktion zur Beobachtung vorgemerkt. Das ist vergleichsweise wenig: „In der Regel haben wir 30 bis 50 beobachtende Personen, bei Spitzengeräten kann das auf 70 oder 80 hinaufgehen“, sagt Armin Mujkanovic, Leiter des Dorotheum-Standortes in Traun, wo das Auto unter den Hammer kommt.
Preis für lädierten VW wird noch steigen
„Das Pickerl ist noch gültig, das ist das Gute an dem Fahrzeug. Ansonsten ist ein Benziner mit knapp 200.000 Kilometern mäßig attraktiv“, erklärt Mujkanovic die bisher verhaltene Begeisterung für den Automatik-VW mit dem Baujahr 2002, der auch schon Streifschäden aufweist und dem zudem die rechte hintere Radkappe fehlt. Die Online-Auktion endet am 20. November um 13 Uhr, bis dahin haben Interessenten noch Zeit zum Bieten. „In der letzten Stunde wird am meisten passieren“, sagt Mujkanovic. „1500 bis 2000 Euro kann das Auto schon bringen.“
Erste Versteigerung laut neuem Gesetz
Dass der VW seinen Besitzer wechselt, liegt am seit 1. März gültigen Raser-Gesetz: Wer die Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mindestens 80 km/h und außerorts um mehr als 90 km/h überschreitet, dessen Fahrzeug kann schon beim ersten Vergehen beschlagnahmt werden.
Ist der Raser dann auch noch gleichzeitig Eigentümer des Wagens und befürchtet die Behörde Wiederholungsgefahr, kann es zur Zwangsversteigerung kommen. Das ist in Oberösterreich siebeneinhalb Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes nun eben erstmals der Fall.
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